Teilumgestaltung der Fockbeker Chaussee |
Geschrieben von: Torben Frank |
Sonntag, den 09. September 2012 um 09:47 Uhr |
Nach Ansicht unseres Aktiven Torben Frank ist die Teilumgestaltung der Fockbeker Chaussee mißlungen. Standards wurden nicht erfüllt. Nach seiner Auffassung ist im Endergebnis die angeordnete Radwegebenutzungspflicht (Z. 240) auf dem "gemischten Geh- und Radweg" nicht haltbar, weil der Radweg zuviele Gefahren birgt. Diese Gefahren wurden mit dem Bau geschaffen. |
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 12. September 2012 um 19:18 Uhr |