Rechts vorbei? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Mittwoch, den 12. September 2012 um 10:42 Uhr

§ 5 (8) StVO Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Vielen ist unbekannt, daß Radfahrer durchaus rechts überholen dürfen. Aber das ist gefährlich, nicht nur, weil regelunkundige Autofahrer aus "pädagogischen Gründen" die Beifahrertür öffnen, sondern weil
der Fahrradfahrer so in den Toten Winkel geraten kann. Gerade angesichts der Blinker-Faulheit der deutschen Autofahrer kann der Radfahrer nun rechts neben einen Rechtsabbieger geraten.
Was ist ausreichender Raum? Dem ca. 0,7 m breiten Radfahrer müßte zum Fahrbahnrand Sicherheitsraum bleiben, damit er ausweichen kann, außerdem müßte nach Links eine Türlänge (mind. 0,75 m) Sicherheitsabstand bleiben. Es sind nach Ansicht des Autors also rund 2 m breiter Raum notwendig. Deswegen empfiehlt der Autor, im Regelfall auf dieses Vorrecht zu verzichten, es sei denn, es gibt einen Schutzstreifen auf der Fahrbahn.

 

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