Rechts vorbei? |
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Geschrieben von: Torben Frank |
Mittwoch, den 12. September 2012 um 10:42 Uhr |
§ 5 (8) StVO Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. Vielen ist unbekannt, daß Radfahrer durchaus rechts überholen dürfen. Aber das ist gefährlich, nicht nur, weil regelunkundige Autofahrer aus "pädagogischen Gründen" die Beifahrertür öffnen, sondern weil |