Auch die Polizei ist in der Pflicht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Mittwoch, den 12. September 2012 um 13:41 Uhr

Polizisten sollen "bei jeder sich bietenden Gelegenheit" den Zustand der Radwege überwachen, sie auf ihre Zweckmäßigkeit überprüfen und ggf. bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anregen [VwV-StVO zu §2 Absatz 4 Satz 2, IV.].

Dieses betrifft Radwege, an denen eine Benutzungspflicht angeordnet ist. Spätestens nach einem Unfall müßten also die aufnehmenden Polizisten sich ansehen, ob der Radweg den Mindestkriterien genügt und ob die Bedingungen nach § 45 StVO gegeben sind.

 

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