Akku-Leuchten bald erlaubt? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Samstag, den 29. Juni 2013 um 10:47 Uhr

(TF) Dem Bundesrat liegen einige kleine Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor  (Drucksache 445/1/13; PDF-Datei). Zwei Änderungen betreffen LKWs, eine Einsatzbeleuchtung und die Vierte betrifft Fahrräder. Bisher ist nach § 67 StVZO am Fahrrad im öffentlichen Verkehrsraum eine Dynamo-betriebene Beleuchtung zwingend vorgeschrieben. Nur Rennräder unter 11 kg waren ausgenommen. Nun soll eine durch Akkus gespeiste Beleuchtung nach bestimmten Kriterien erlaubt werden. Unter anderem muß die die Akku-Restzeit an der Leuchte ablesbar sein. Außerdem sind nur Akkus, keine Einweg-Batterien zulässig.

- Artikel auf SPIEGEL Online
- Artikel auf ZEIT Online
- Artikel auf Sueddeutsche
- Artikel auf handelsblatt.de
- Die aktuelle Fassung der StVZO

 

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