Akku-Leuchten bald erlaubt? |
Geschrieben von: Torben Frank |
Samstag, den 29. Juni 2013 um 10:47 Uhr |
(TF) Dem Bundesrat liegen einige kleine Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor (Drucksache 445/1/13; PDF-Datei). Zwei Änderungen betreffen LKWs, eine Einsatzbeleuchtung und die Vierte betrifft Fahrräder. Bisher ist nach § 67 StVZO am Fahrrad im öffentlichen Verkehrsraum eine Dynamo-betriebene Beleuchtung zwingend vorgeschrieben. Nur Rennräder unter 11 kg waren ausgenommen. Nun soll eine durch Akkus gespeiste Beleuchtung nach bestimmten Kriterien erlaubt werden. Unter anderem muß die die Akku-Restzeit an der Leuchte ablesbar sein. Außerdem sind nur Akkus, keine Einweg-Batterien zulässig. - Artikel auf SPIEGEL Online |