Warum fährt der nicht auf dem Radweg? |
Immer mehr Radfahrende fahren auf der Fahrbahn einer Straße, obwohl ein Radweg daneben verläuft. Das tun sie, weil sie im Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn am sichersten unterwegs sind. Und schon seit April 1998 muß nicht mehr jeder Radweg benutzt werden. Vielleicht als Satz vorneweg: Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht. "Alle seriösen Studien belegen, dass Radfahrer auf der Fahrbahn am besten aufgehoben sind. Weil sie dort tatsächlich am sichersten unterwegs sind", sagt Armin Lehnhoff, Sachbearbeiter der Straßenverkehrsbehörde beim Harburger Polizeirevier 46. Mit der Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung von 1997 war die Allgemeine Radwegebenutzungspflicht zum April 1998 abgeschafft worden. Damit reagierte der Verordnungsgeber auf die Ergebnisse der Unfallforschung. Radfahrende müssen im Regelfall mit ihrem Fahrzeug auf der Fahrbahn fahren. Fahrbahn ist das, was der Volksmund als "Straße" bezeichnet. Die eigentliche Straße ist aber die Gesamtheit aus Fahrbahn und Sonderwegen. Sonderwege sind Gehwege, aber auch Radwege. Ausnahmsweise kann eine Straßenverkehrsbehörde eine Radwegebenutzungspflicht anordnen, wenn auf der Fahrbahn das Radfahren gefährlicher als auf dem Radweg ist. Das setzt aber auch voraus, daß der Radweg dem "Stand der Technik" entspricht. De Stand der Technik ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 2 S. 4 StVO sowie in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) festgehalten. Die Mindeststandards, die in diesen Regelwerken definiert werden, sind die Folgerungen aus den Ergebnissen der Unfallforschung. Fahrbahnbegleitend ist ein Radweg, wenn er sichtlich zur Straße gehört und nicht mehr als 5 m von der Fahrbahn abgesetzt ist. Außerdem muß das rechtlich gleichgestellte Fahrzeug Fahrrad die gleichen Vorrangrechte wie die Fahrzeuge auf der Fahrbahn genießen. Baustellen oder darauf parkende Kraftfahrzeuge machen einen Radweg unbenutzbar. Ein Ausweichen über den Gehweg ist verboten. Die Zumutbarkeit ist leider nicht so klar definiert. Ein Standpunkt ist der, daß ein mit angepaßter Geschwindigkeit befahrbarer Radweg zumutbar ist. Eine fahrradfreundlichere Position geht davon aus, daß der benutzungspflichtige Radweg objektiv dem Stand der Technik entsprechen muß. Quellen, weiterführende Literatur und Hinweise- Straßenverkehrsordnung (StVO) - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) - Mitteilung der Berliner Polizei zu Radwegen - Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Radwegebenutzungspflicht (BVerwG 3 C 42.09) - ZEIT Blog VeloPhil: Rad- und Autofahrer teilen sich die Fahrbahn |
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 21. Juli 2014 um 15:30 Uhr |