Drohen dem Kreis Schadenersatzforderungen? |
Geschrieben von: Torben Frank |
Montag, den 10. Februar 2014 um 12:12 Uhr |
(TF) Nicht nur im nordrhein-westfälischen Wesel wird über mögliche
Regressforderungen diskutiert. Auch aus dem Kreis Harburg wird
berichtet, daß die Verwantwortlichen vor Schadenersatzforderungen
gewarnt werden. Wie dem ADFC Rendsburg zugetragen wurde, soll ein
Unfallopfer wegen der Benutzungspflicht in der Großen Reihe in Fockbek
gegen den Kreis Rendsburg-Eckernförde eine Klage führen. Erschreckend
ist, daß in unserer Region auch 17 Jahre nach der "Fahrradnovelle der
Straßenverkehrsordnung" noch weiterhin Benutzungspflichen an
unzumutbaren Sonderwegen angeordnet werden. Noch erschreckender ist
jedoch, daß weiterhin Sonderwege von vorneherein so gebaut werden, daß
sie nicht dem Stand der Technik entsprechen. Ein Beispiel hierfür ist
die Fockbeker Chaussee in Rendsburg, für deren Ausbau der Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr verantwortlich war. Dieser Landesbetrieb hat auch
die Gestaltung der Kreuzung Hollerstraße mit der Brückenstraße zu
verantworten. In der westlichen Hollerstraße gibt es keine
Radwegebenutzungspflicht, aufgeklärte Radfahrende folgen dem
Fahrbahnbenutzungsgebot des § 2 StVO. Doch die Ampel bleibt rot, weil
die Lichtsignalanlage über eine schlecht eingestellte
Induktionsschleife gesteuert wird. Radfahrende müssen bei Rot fahren.
Auch hier ist Regress gegen den Kreis möglich, der eine Nachbesserung
nicht für erforderlich hält. Derzeit ist eine Klage des ADFC-Sprechers
Bodo Schnoor gegen die Straßenverkehrsbehörde wegen der Benachteiligung
des Radverkehrs an dieser Kreuzung vor dem VG Schleswig anhängig. |