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Geschrieben von: Torben Frank   
Donnerstag, den 26. Juni 2014 um 22:31 Uhr


Dänische Straße, Kiel, Juni 2014
(TF) Eigentlich sagt das obere Z. 239 StVO schon alles, was darunter steht. Z. 254 in der Mitte ist problematisch, weil es eigentlich die gesamte Straße für den Radverkehr sperrt. Wenn es nur auf den gesperrten Radweg bezogen ist, ist es eigentlich unzulässig, da das obere Z. 239 schon Radverkehr auf dem Sonderweg verbietet. Aber bemerkenswert ist bei dieser in Kiel, vermutlich in der Dänischen Straße gesichteten Schilderwald-Kombination der nette Hinweis darunter. Er klärt darüber auf, was Radfahrende nach § 2 StVO machen müssen. Das ist doch mal etwas Anderes als das dumpfe "Radfahrer absteigen", oder?!

 

 

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