Haftung bei Pollern auf Radwegen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Samstag, den 21. Februar 2015 um 10:57 Uhr

(TF) In Hamburg wird eine Sturz durch einen Poller am Radweg ein juristisches Nachspiel haben. Im Raume steht, daß die Verwaltung ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkam.
Wer käme auf die Idee, einen gusseisernen Poller auf die Fahrbahn der Hollerstraße zu stellen? Keiner? Auf Radwegen werden diese gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr häufig vorgenommen. Da werden Poller, Umlaufsperren und andere Unfallherde hingestellt, ohne rechtliche Vorschriften zu beachten.
Der ADFC Rendsburg hatte 2013 die Umlaufsperren in Büdelsdorf dokumentiert, 2014 in Rendsburg. Auffällig war, daß die Standards nach ERA 2010 nicht erfüllt sind. Die Umlaufsperren sind entgegen dem Stand der Technik gegeneinander versetzt und bieten nicht die Mindestdurchfahrtbreite von 1,5 m.

http://mobil.abendblatt.de/ab/hamburg/harburg/article137674990/Fataler-Fahrradsturz-nach-Kollision-mit-einem-Poller.html?config=mobile

 

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