Verhalten an Kanalfähren PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Mittwoch, den 29. Juli 2015 um 10:15 Uhr

Die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung hat im Sommerloch einen Fährenknigge zusammengestellt. Dabei beschränkt sie sich auf das Verhalten von Kfz-Führenden. Ich nehme das mal zum Anlaß, die Situation für den Radverkehr zu beleuchten.

Interessant ist die Verkehrszeichenkombination an den Fähranlägern. Zeichen 240 ordnet plötzlich einen gemischten Fuß- und Radweg an, zum Teil ohne zumutbare Auffahrt. Damit sollen wohl motorisierter und nichtmotorisierter Fahrzeugverkehr an Bord entmischt werden. Die Fläche ist jedoch an Bord sehr schmal. Absurderweise wurde das Zusatzzeichen "Radfahrer absteigen" aufgehängt. Dieses hebt das Zeichen 240 auf. Somit müßte der Radverkehr wiederum auf die reguläre Fahrbahn, also an Deck zwischen die Kfz.
Wer auch immer für die Verkehrszeichenkombination verantwortlich ist, hat nicht für Klarheit gesorgt, sondern für Verwirrung. Das kann im Falle eines Unfalles zu einer äußerst interessanten Diskussion führen. Zumal nach § 25 II StVO Fahrzeuge auf der Fahrbahn geschoben werden müssen, wenn andere zu Fuß Gehende im Fußgängerbereich behindert würden. Fahrräder sind gleichberechtigte Fahrzeuge, auch wenn das in vielen Köpfen noch nicht angekommen ist.
Z240+Zz


Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 29. Juli 2015 um 10:20 Uhr
 

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