Verhalten gegenüber Reitern |
Geschrieben von: TF |
Freitag, den 31. Juli 2015 um 17:32 Uhr |
Pferde sind zwar im Gegensatz zu Fahrrädern keine Fahrzeuge, unterliegen aber nach § 28 II StVO den gleichen Regeln wie der Fahrverkehr. Der § 2 StVO sieht eine Fahrbahnbenutzungspflicht für Fahrzeuge, also den Fahrverkehr vor. Daher muß auf der Fahrbahn geritten werden. Da sie auf der Fahrbahn bedrängt und gefährdet werden, weichen Reiter ordnungswidrig auf den Gehweg aus. Da kommt es außerorts auf viel zu schmalen kombinierten Fuß- und Radwegen naturgemäß zu Konflikten mit Radfahrenden. |