Schulweg PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Sonntag, den 23. August 2015 um 12:17 Uhr

Sogar die Autolobby hat erkannt, daß das Elterntaxi zur Schule kontraproduktiv und sogar gefährlich ist. Der ADFC gab schon 2012 in seinem Mitgliedermagazin Radwelt Hinweise zum Schulweg mit dem Fahrrad. Anhand des Beispieles Nordrhein-Westfalen erläutert ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn im gleichen Magazin in der Ausgabe 6/2005, warum auch Grundschüler mit dem Fahrrad zur Schule fahren dürfen.

Training

Eltern sollten mit ihrem Kind schon vor Schulbeginn den Schulweg einüben und dort Situationen besprechen. In den ersten Tagen der Schulzeit ist eine Begleitung empfehlenswert. Eventuell können mit anderen Eltern Begleitungen als muskelbetriebener Schulbus vereinbart werden.

Verkehrsregeln

Für Grundschüler gelten besondere Regeln.

§ 2 (5) StVO Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

Ältere Kinder sollten aufgeklärt werden, daß sie auf der Fahrbahn fahren müssen. Wer den Radweg bevorzugt, sollte an Einmündungen bremsbereit sein, um dem radwegetypischen Abbiegeunfall zu entgehen. Das Nebeneinanderfahren zu zweit ist auf normal breiten Fahrahnen generell erlaubt (§ 2 IV StVO). Die Benutzung in in Fahrtrichtung linker Radwege oder die Fahrt auf dem Gehweg sollten wegen des hohen Unfallrisikos vermieden werden.

Wahl des Weges

Ein Radweg einer Hauptverkehrsstraße, der hinter parkenden Autos verläuft, ist gefährlich. Daher sollte die Schulwegwahl nicht aus dem Blickwinkel eines Autofahrenden getroffen werden. In Wohngebieten gibt es ruhige Nebenwege, zum Teil ohne Autoverkehr. Viele Sackgassen sind für Radfahrende oder auch zu Fuß Gehende keine Sackgassen, sondern gute Abkürzungen. Bei Openstreetmap sind auch Nebenwege eingezeichnet. En Ausprobieren ist notwendig, da die Untergründe auch variieren. Umlaufsperren ("Drängelgitter") oder Poller erhöhen das Risiko für Alleinunfälle, ebenso hohe Kanten. Melden Sie so etwas der zuständigen Kommune oder dem ADFC, damit diese Gefahren beseitigt werden!

 

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