Rechtliche Hintergründe |
Geschrieben von: TF |
Dienstag, den 09. Februar 2016 um 11:24 Uhr |
Nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 sind Fahrräder Fahrzeuge. Wegen des hohen Unfallrisikos auf schlechten Radwegen wurde 1997 mit der "Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung" die allgemeine Radwegebenutzungspflicht abgeschafft. Es gibt eine Fahrbahnbenutzungspflicht für Fahrzeuge aus § 2 StVO. Für fahrbahnbegleitende Radwege gibt es ein Benutzungsrecht. |
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 09. Februar 2016 um 11:29 Uhr |