Tödlicher radwegetypischer Unfall in Rendsburg |
Geschrieben von: TF |
Freitag, den 12. Mai 2017 um 13:36 Uhr |
(TF) Am Montag, 8. Mai wurde in Rendsburg an der Kreuzzung Baron-/Herrenstraße mit der Kaiserstraße (Kreishaus) eine vorrangberechtigte Radfahrende von einem mutmaßlich blind rechts abbiegendem LKW-Fahrer umgefahren. Die erfahrene Radfahrerin ist inzwischen leider ihren schweren Verletzungen erlegen. (Pressemeldung der Polizei.) Derartige Unfälle sind vermeidbar. Zum Einem müssen Abbiegewillige ihren Pflichten aus § 9 StVO nachkommen und die Spiegel nutzen und den Schulterblick tätigen. Zum Anderen muß die Verkehrsinfrastruktur angepaßt werden. Großzügige Kurvenradien an Kreuzungen begünstigen derartige Unfälle. Auch schlechte Sichtbeziehungen zwischen Radweg und Fahrbahn sind entscheidende Faktoren. Den "Toten Winkel" gibt es nicht. Mit den richtigen, gut eingestellten Spiegeln kann das gesamte Umfeld eingesehen werden. In einem Beitrag auf seiner Internetpräsenz erläutert der ADFC Berlin anhand von Graphiken, warum es keinen Toten Winkel gibt. Der ADFC empfiehlt im allgemeinen, nach Außen offensiv und nach Innen defensiv zu fahren. Das bedeutet, klar den VorrangÂÂ in Anspruch zu nehmen und nach Außen nicht unsicher zu wirken, aber bremsbereit zu sein, da mit dem Fehler des anderen Verkehrsteilnehmers zu rechnen ist. In der Ohlshasenstraße in Kiel wird der Rechtsabbiegewillige übrigens zuerst über den Schutzstreifen geführt, um auf den Abbiegestreifen zu gelangen. Die absurde 'Konstelletaion der Geradeausspur für Radfahrende rechts des Rechtsabbiegestreifens entfällt damit. |
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 28. Mai 2017 um 20:44 Uhr |