Tödlicher radwegetypischer Unfall in Rendsburg PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Freitag, den 12. Mai 2017 um 13:36 Uhr

(TF) Am Montag, 8. Mai wurde in Rendsburg an der Kreuzzung Baron-/Herrenstraße mit der Kaiserstraße (Kreishaus) eine vorrangberechtigte Radfahrende von einem mutmaßlich blind rechts abbiegendem LKW-Fahrer umgefahren. Die erfahrene Radfahrerin ist inzwischen leider ihren schweren Verletzungen erlegen. (Pressemeldung der Polizei.)

Derartige Unfälle sind vermeidbar. Zum Einem müssen Abbiegewillige ihren Pflichten aus § 9 StVO nachkommen und die Spiegel nutzen und den Schulterblick tätigen. Zum Anderen muß die Verkehrsinfrastruktur angepaßt werden. Großzügige Kurvenradien an Kreuzungen begünstigen derartige Unfälle. Auch schlechte Sichtbeziehungen zwischen Radweg und Fahrbahn sind entscheidende Faktoren.
Im vorliegenden Fall ist nicht nachzuvollziehen, warum der Unfallverursacher die Radfahrende nicht gesehen haben sollte.Wenn sie an der Ampel stand, war sie für ihn von der Haltelinie aus deutlich zu sehen. Ansonsten wird er sie schon länger vor sich gehabt haben.

Den viel zitierten Toten Winkel an einem LKW muß es nicht geben, wenn alle Spiegel korrekt eingestellt wurden.So twitterte Anfang diesen Jahres die Polizei Hamburg:

Den "Toten Winkel" gibt es nicht. Mit den richtigen, gut eingestellten Spiegeln kann das gesamte Umfeld eingesehen werden.

In einem Beitrag auf seiner Internetpräsenz erläutert der ADFC Berlin anhand von Graphiken, warum es keinen Toten Winkel gibt. Der ADFC empfiehlt im allgemeinen, nach Außen offensiv und nach Innen defensiv zu fahren. Das bedeutet, klar den Vorrang  in Anspruch zu nehmen und nach Außen nicht unsicher zu wirken, aber bremsbereit zu sein, da mit dem Fehler des anderen Verkehrsteilnehmers zu rechnen ist.

In der Ohlshasenstraße in Kiel wird der Rechtsabbiegewillige übrigens zuerst über den Schutzstreifen geführt, um auf den Abbiegestreifen zu gelangen. Die absurde 'Konstelletaion der Geradeausspur für Radfahrende rechts des Rechtsabbiegestreifens entfällt damit.
In der Baronstraße mangelt es nicht an Verkehrsraum, um eine derartige Entflechtung der Konfliktpunkte zu schaffen. Es fehlt jedoch in Rendsburg der politische Wille, Maßnahmen auf Kosten der autogerechten Stadt zugunsten der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu ergreifen.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 28. Mai 2017 um 20:44 Uhr
 

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