Gehweg??? |
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Das Fahren auf Gehwegen ist generell verboten. Fahrräder sind Fahrzeuge. Fahrzeuge müssen nach § 2 StVO auf der allgemeinen Fahrbahn geführt werden. Schon die Luftraumverletzung des Gehweges z.B. mit Ladung oder Lenker ist unzulässig. Das Fahren auf Gehwegen ist für zu Fuß Gehende lästig und alle Beteiligten gefährlich. 2.) Eine Freigabe mit Zusatzzeichen kann erfolgen, wenn die belange des Fußverkehrs berücksichtigt werden. Das bedeutet, der betreffende gehweg muß ausreichend breit sein und auch andere Bedingungen erfüllen. Diese Lösung ermöglicht unsicheren, langsamen Radfahrenden auf jenem Gehweg zu fahren. Das Anklingeln ist problematisch. Wie in der Fahrradstraße der durch Zusatzzeichen zugelassene Kfz-Verkehr ist der Radfahrende auf freigegebenen Gehwegen nur nachrangiger Gast. Die Geschwindigkeit ist dem Fußverkehr anzupassen. Es handelt sich um keinen Radweg, sondern um einen Gehweg. 3.) Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen, bis zum 10. Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg fahren (§ 2 V StVO). Eine mindestens 16 Jahre alte Begleitperson darf ebenso auf dem Geweg fahren. Zu Fuß Gehende dürfen nicht belästigt werden. Zur Querung von Fahrbahnen muß abgestiegen und geschoben werden. |
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 16. August 2019 um 12:17 Uhr |