Radverkehrsführung an Baustellen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF Torben Frank   
Dienstag, den 10. September 2019 um 12:36 Uhr

Beiträge im Blog geben die Meinung des Autors, aber nicht zwingend der Ortsgruppe wieder.

(TF) Die Radverkehrsführung an Baustellen war auch im Fahrradklima-Test 2018 ein Thema. Büdelsdorf erhielt die Teilnote 4,4 (noch ausreichend) in diesem Punkt, Rendsburg 4,9 (mangelhaft). Dieses Ergebnis zeigt, daß sehr viele radfahrende mit den Zuständen unzufrieden sind.

Wer ist für die Raverkehrsführung an Baustellen zuständig?

Die jeweilige Straßenverkehrsbehörde ist zuständig. In Rendsburg ist es der Fachdienst Ordnung und Verkehr, in Büdelsdorf und den Umlandgemeinden die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Bei Bauvorhaben auf Verkehrsflächen müssen diese angemeldet werden. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde erstellt einen Beschilderungsplan. Dieser kann die temporären Verkehrszeichen wie die gelben temporären Markierungen umfassen. Das setzt allerdings voraus, daß in der anordnenden Behörde bekannt ist, daß ein Radweg zur Straße gehörig ist, daß ein eigenständig geführter Radweg eine Straße ist, daß Radverkehr gleichberechtigter Verkehr ist. Grundlage für die Anordnung sind die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),  die Richtlinien  für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen [RSA] sowie ggf. die Richtlinien für Umleitungsbeschilderung [RUB]. 
Das Aussperren einer Verkehrsart ist nicht so einfach und darf nicht diskriminierend erfolgen. Verkehrserbote bedürfen einer qualifizierenden Gefahrenlage (vgl. § 45 StVO). Es ist immer das mildeste Mittel zu wählen. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat dabei Vorrang vor der Leichtigkeit des Verkehrsflusses. Auch müssen die Belange des Radverkehrs genau wie jene des Fußverkehrs beachtet werden.

Gut Hoebek,

Höhe Gut Höbek forderte dieses alleinstehende, damit nicht rechtsverbindliche Zusatzzeichen die Radfahrenden auf, den Baustellenbereich als zu Fuß Gehende zu queren (Photo vom 7.9.2019). Vermutlich will sich jemand für Stürze auf der Behelfsbrücke zivilrechtlich absichern. Der gemeinsame Fuß- und Radweg (Z. 240) dort ist eigentlich benutzungspflichtig. Die Frage ist, ob wegen fehlender Stetigkeit die BBenutzungspflicht aufgehoben ist. Radfahrende, welche dort auf der Fahrbahn fahren, können nicht belangt werden.

Was müssen Radfahrende beachten?

Ist der Radweg durch eine Baustelle unbenutzbar, muß auf die allgemeine Fahrbahn ausgewichen werden. Dabei drohen Einfädelunfälle. Das Ausweichen auf den Gehweg ist rücksichtslos, gefährlich und generell verboten. Beim Einfädeln auf die Fahrbahn ist zu beachten, daß der Verkehr dort nicht durch das Auffahren behindert werden darf, wie bei jedem anderen Spurwechsel auch. Bei einer angeordneten Benutzungspflicht des radweges ist es sinnreich, ein Photo der Baustelle zu machen, um die Unbenutzbarkeit zu dokumentieren.


Radfahrerin am Friedrich-Rogge-Platz

Seit Ende 2018 plagen Baustellen im Bereich des Friedrich-Rogge-Platzes die Radfahrenden auf dieser wichtigen Verbindung. Zeitweise wurde, wer vom Eiland kam, gar nicht vorgewarnt, daß am Ende der Abfahrt ein zeichen 239 "Gehweg" wartee. Das Weiterfahren wäre eigentlich verboten. Bei dieser streckensperrung wäre eigentlich eine Umleitungsführung notwendig gewesen. Viele Radfahrende fuhren und fahren verbotswidrig auf dem Gehweg. Diese Radfahrende auf dem Photo macht es raus Richtung Kieler Straße oder Konrad-Adenauer-Straße kommend richtig. Sie fährt auf der Fahrbahn weiter. Dabei beachtet sie, daß sie einen sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand, hier den Baken wahren muß. Damit verhindert sie auch ein gefährlich enges Überholen. In einer fahrradfreundlichen Stadt wäre hinter den Baken ein temporärer geschützter Radfahrstreifen eingerichtet worden.

Umleitung?

Wenn eine Sperrung erforderlich wird, ist eine Umleitungswegweisung notwendig. Diese ist keine nette Dienstleistung, sondern zwingend erforderlich auszuweisen. Radfahrende müssen ihr nicht zwingend folgen, wenn sie alternative Wege kennen.

Vollsperrung der Unterführung Holsteiner Straße unter An der Bleiche

Das Bild zeigt von der Untereider blickend die gesperrte Unterführung unter An der Bleiche zur Holsteiner Straße, als diese 2018 saniert wurde, um das Rendsburger Stonehenge zu errichten. Eine Umleitungswegweisung fehlte. Diese hätte z.B. zu An der Untereider und in die Schleuskuhle weisen können.
Daß es auch anders geht, zeigt die Umleitungswegweisung im Klinter Weg während der Vollsperrung der Brücke über die Mühlenau. Dort war an der Zufahrt ein deutlicher Hinweis.

Was bringen diese Baustellen dem Radverkehr?

Auffällig bei diesen Baustellen auf Radverkehrsanlagen ist, daß sich dort nicht viel tut, daß sie lange bestehen und daß sie anschließend selten eine Verbesserung für den Radverkehr bringen.  Gelegentlich folgen sehr gute Pflaster wie in der Hollesenstraße in Rendsburg einem holprigen alten Asphalt. Die Unterschreitung der Mindestbreite bleibt aber bestehen. An einigen Stellen haben die Baustellen sogar gefährliche Verschlechterungen zur Folge, so etwa an der Abfahrt aus dem Eiland, wo nur eine wasserbindende Decke aufgebracht wurde.

Was tun?

Mäkeln, beschweren, notfalls verwaltungsrechtlich gegen die Benachteiligung vorgehen. Nach Heinrich Stößenreuther gehen auch Verwaltungsmitarbeiter den Weg des geringsten Widerstandes. Wenn sich kein Widerstand gegen schlechte Radverkehrsführungen zeigt, verändert sich auch nichts. Wird der Widerstand sehr groß, werden die Belange des Radverkehrs ernstgenommen und berücksichtigt. Daher ist es sehr wichtig, daß auch die schweigende Mehrheit ihren Unmut kundtut. Da die schlechte Radverkehrsführung an Baustellen systematisch erfolgt, kann es nicht korrekt sein, daß, wie die Straßenverkehrsbehörden behaupten, die Baufirmen sich nicht an die Pläne gehalten hätten. Für gute Ergebnisse loben wir dann die Straßenverkehrsbehörden auch gerne.


Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 10. September 2019 um 13:28 Uhr
 

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