Terminfaltblatt 2020/21 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Donnerstag, den 20. Februar 2020 um 10:03 Uhr

+++ Das Faltblatt gilt auch 2021. +++
+++ Seit Juli wieder FAT. Links im Menü "Informationen zu Terminen". +++

+++ Ab 15. Juli 2020 wieder Fahrradtouren nach Programm, generell Anmeldung erforderlich +++

(TF) Das Angebot findet nach Ermessen des angegebenen ehrenamtlichen Tourleiters statt. Programmänderungen sind bei der Anmeldung zu erfragen. Das Programmfaltblatt mit den Radtourterminen sowie den verkehrsrechtlichen und -politischen Informationen liegt bei den Fahrradhändlern aus.

Hinter den Terminen sind die Initialen des Ansprechpartners angegeben. Diesen erreichen Sie auch mit der Erweiterung "ät" adfc-rd.de per eMail.

Durch Klick mit der Maus auf das Titelbild kann der Flyer als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Titel Faltblatt 2020

Der ADFC Schleswig-Holstein e.V. , hat folgende Regelungen für alle geführten Radtouren unter dem Namen des ADFCs veröffentlicht. Gemäß diesen Richtlinien beginnen wir wieder, Feierabendradtouren wie im Terminfaltblatt veröffentlicht, durchzuführen.

Hier der Wortlaut der Vorgaben:

geführte Radtouren oder Radsport in Gruppen von Gliederungen des ADFC Schleswig-Holstein nur erlaubt sind, wenn diese folgende Kriterien erfüllen:

1. Eine vorherige Anmeldung – unter Angabe des Namens und von aktuellen Kontaktdaten – ist verpflichtend.
Diese Anmeldung kann telefonisch oder per Mail erfolgen. Alternativ muss vorab oder vor Ort mit einer Teilnahmeliste zur Erfassung von Name, Adresse, Telefonnummer gearbeitet werden. Diese Erfassung muss kontaktlos erfolge, also z. B. durch Zuruf. Die Daten sind wichtig, um ggf. Infektionsketten nachvollziehen zu können. Die Daten müssen Datenschutzkonform aufbewahrt werden, jedoch für die Verantwortlichen der Gliederung auch rasch zugänglich sein.

2. Die Liste der Teilnehmer*innen ist einen Monat lang von der Tourenleitung aufzuheben.
Eine Übersicht gängiger Fragen zum Datenschutz hat der Bundesverband hier zusammengestellt https://login.adfc.de/organisationvorort/datenschutz-im-adfc

3. Alle Teilnehmer*innen müssen über die Einhaltung der Abstände und Hygienemaßnahmen ausführlich sensibilisiert werden. Dies muss über die Seiten der Gliederungen und zu Beginn der Tour erfolgen. Es kann sich dabei an den in dieser Auflistung genannten Kriterien orientiert werden. Eine Übersicht zur Orientierung gibt es auf dem Tourenportal des ADFC: https://www.adfc.de/artikel/tipps-und-empfehlungen-zu-gefuehrten-radtouren/
Radtourenleitende halten die empfohlenen Hygieneregeln ein (www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutz-durch-hygiene.html) und weisen die Teilnehmenden auch darauf hin. Eine Möglichkeit ist der Aushang eines Hinweisblatts.

4. Die Radtour hat vollständig im Freien zu erfolgen.
Start- und Zielpunkt, sowie Pausen, Unterbrechungen und Einkehr müssen im Freien stattfinden. Vorerst sollen sich unsere geführten Radtouren jedoch auf das Radfahren beschränken.

5. Die gesamte Radtour hat kontaktlos zu erfolgen.
Der persönliche Kontakt zwischen Tourenleiter*in und Teilnehmer*innen muss kontaktlos vonstattengehen. Das betrifft auch die Abwicklung der Teilnahmeliste und die Bezahlung/Spendenannahme. Dabei müssen die Mindestabstände von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden – sowohl beim Fahren, wie auch während Pausen und Zwischenstopps.

6. Die Radtour meidet beliebte und viel befahrene Ziele und Strecken.
Vermeidung von touristischen Hauptzielen und bekannten Sehenswürdigkeiten, Plätzen, Einrichtungen.

7. Jede Teilnehmer*in nutzt ihr eigenes Fahrrad. Der Tausch von Rädern oder auch nur Ersatzteilen ist nicht gestattet.
Schnell einmal das tolle Rad des Mitfahrenden auszuprobieren, wäre nur mit einem erhöhten Aufwand an Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen möglich. Dies wollen wir den Tourenleiter*innen nicht auferlegen

8. geplante Einkehr
Bei geplanter Einkehr oder Zwischenstopps unbedingt vorherige Information über die Zugangsbeschränkungen und Besuchsregelungen der jeweiligen Einrichtungen einholen und befolgen. Dies muss bei der Tourenplanung unbedingt berücksichtigt werden, genauso ob ausreichend Möglichkeiten für hygienische Toilettengänge. Die Tourenleitung muss zuvor prüfen, ob öffentliche Toiletten wirklich geöffnet sind.

9. mehrere Bundesländer
ADFC-Gliederungen, die Touren in unterschiedlichen Bundesländern anbieten (insbesondere die Stadtstaaten Bremen, Berlin, Hamburg) müssen bei der Routenplanung beachten, dass je nach Bundesland unter Umständen andere Vorgaben zu Gruppengröße, Gastronomie etc. gelten.

10. Die Touren und Radtrainings sind offen für ADFC-Mitglieder und Externe.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 14. März 2022 um 20:09 Uhr
 

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