Radfahren auf dem Gehweg ist rücksichtslos |
Geschrieben von: TF |
Mittwoch, den 04. August 2021 um 11:44 Uhr |
Beiträge im Blog geben nicht zwingend die Meinung der Ortsgruppe wieder. Unser Verkehrsrechtlicher Sprecher Torben Frank stellt hier heute dar, warum es falsch ist, mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zu fahren, nicht nur aus rechtlicher Sicht. Ursachen und WirkungenGehwege sind Schutzräume für den Fussverkehr. Fahrräder sind Fahrzeuge (vgl. § 63a StVZO), mit ihnen muss nach § 2 StVOÂ im Regelfall auf der Fahrbahn gefahren werden. Ja, "mitten auf der Straße" radzufahren ist der verkehrsrechtliche Normalfall. Leider überfordert das viele Kfz-Führer, welche Radfahrende eng überholen. Dieses gefährliche enge Überholen führt zur subjektiven Wahrnehmung, dass Fahrradfahren "auf der Straße" gefährlich wäre. Deswegen verdrücken sich viele Fahrradfahrer auf den noch so schlechten Radweg und lassen sich gefährden. Im schlechtesten Falle verlagern diese Radfahrenden das Problem auf den Gehweg und machen genau das, wovor sie geflüchtet waren. Sie tragen Gefährdung und Bedrängnis zum Fussverkehr. Motorisierte Gewalt führt zu Pedalierender Gewalt. Er ist erschreckend, wieviele Gehwegradfahrende mit Selbstverständlichkeit zu Fuss Gehende anklingeln und erwarten, dass diese beiseite springen. RechtsfolgenBußgelder bemessen sich danach, wie gefährlich ein Fehlverhalten ist. Die Ordnungswidrigkeit auf dem Gehweg radzufahren ist inzwischen mit ab 55 € belegt. Bei Behinderung oder Gefährdung fällt mehr an. Wer einen Unfall als Gehwegradfahrender verursacht, kommt nicht nur für die Schäden beim Opfer auf, sondern sollte auch noch mit dem hohen Bußgeld rechnen. Im übrigen sei darauf hingewiesen, dass die Folgekosten enorm sein können. "Durch unangepasste Geschwindigkeit einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden" bringt neben dem Bußgeld von 35 € auch noch einen Punkt beim Kraftfahrbundesamt mit sich. Was hilft gegen Gehwegradfahrende?Gute Radverkehrsinfrastruktur hilft gegen Gehwegradfahrende! Da, wo diese nicht realisierbar ist, muss verstärkt gegen die Ursachen vorgegangen werden. Ein paar Striche auf der Fahrbahn sind keine Radverkehrsinfrastruktur. Freigabe von Fussverkehrszonen für den RadverkehrWenn es eine gute Radverkehrsführung parallel zu einer "Fussgängerzone" wie der Hohen Straße in Rendsburg gibt, sinkt die Zahl der Radfahrenden in der Fussgängerzone. Erstaunlicherweise ist aber die Zulassung von Radverkehr in Fussverkehrszonen unproblematisch. Das Fazit einer Studie zum Thema ist:
Der Autor dieses Blog-Beitrags war bisher der Auffassung, dass die Aufenthaltsqualität einer Fussverkehrszone durch den Radverkehr gestört wurde. Dem scheint bei behgleitender Aufklärung zu Geschwindigkeit und Verhalten nicht so zu sein, zumindest wenn Quelle oder Ziel in dem Bereich liegt. NebeneffektFür ehrenamtlich Aktive, welche in den Diskussionen zur Radverkehrsförderung unterwegs sind, ist es enorm nervig, dass ihnen das Fehlverhalten einiger Radfahrender entgegengehalten wird. Alle Radfahrenden werden nicht nur an den Stammtischen in Sippenhaftung für die paar Rotlichtsünder und Gehwegradfahrende genommen, sondern auch überall mit ihnen gleichgestellt. Das ist für Menschen, die bewußt regelkonform und sicherheitsbewußt unterwegs sind, schwer belastend. Gehwegradfahrende gefährden nicht nur sich und den Fussverkehr, sondern stören auch den Diskurs über Radverkehrsinfrastruktur. Gehwegradfahren ist asozial und destruktiv. Literatur: Straßenverkehrs-Ordnung, Bußgeldkatalog. |