Klinter Weg. Das Desaster der "Velorouten" von "RadStark" |
Geschrieben von: TF |
Sonntag, den 19. Juni 2022 um 20:35 Uhr |
Beiträge im Blog geben nicht zwingend die Meinung des ADFC oder der Ortsgruppe wieder. Der Blog ist Raum für die Einzelmeinung einzelner Aktiver des ADFC Rendsburg. In diesem Beitrag kritisiert der Verkehrsrechtliche Sprecher des ADFC Rendsburg Torben Frank die aktuelle Ausgestaltung der Velorouten. (TF) Ursache allen Übels bei der Veloroutenplanung von RadStark!, bei welcher der ADFC übrigens nicht beteiligt oder nur angehört wurde, sind die für die Förderanträge eingereichten Routen. Es muss angemerkt werden, dass es ein anderes Planungsbureau war als jenes, dass jetzt die Ausführung begleitet. Aber was macht eine Veloroute aus?Es ist eine Vorzugsstrecke des Radverkehrs. Ideal sind eigenständig geführte Radwege oder Fahrradstraßen. Radfahrende wollen vom Kfz-Verkehr separiert, aber nicht auf dafür ungeeignete Flächen gezwungen werden. Das subjektive sicherheitsempfinden ruft nach radweg. Die objektie Gefährlichkeit von üblichen Radverkehrsanlagen spricht jedoch dagegen, irgendeine Verkehrsfläche als Radweg zu deklarieren. Radverkehrsförderung bedeutet attraktive Infrastruktur zu schaffenSchlechte zu einer Straße gehörige Infrastruktur wie die üblichen, unzumutbaren Hochbordradwege ist unsicher, außerdem unkomfortabel. Es bedarf vernüftiger Lösungen nach Stand der Technik, welche: Umsetzungs-Desaster Klinter Weg (Veloroute 4)Im Prinzip läßt sich der Klinter Weg in vier Abschnitte teilen. Er beginnt innerorts in Rendsburg an der Hollesenstraße (B203) es folgt bald das Ortsschild. Innerorts gibt es Mischverkehr auf der Fahrbahn. An einem Gehweg steht ein Zeichen 239 "Gehweg" mit Zusatzzeichen "Radverkehr frei". Nachrangig dürfen unsichere Radfahrende also mit Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg fahren.ÂÂÂÂÂÂÂ Dieser Abschnitt ist für die Veloroute ohne Relevanz, weil diese die Eiderbrücke (Blaue Brücke) mit Fockbek verbinden soll. Ebenso der zweite Abchnitt, der außerörtliche Abschnitt zwischen Rendsburg und Blauer Brücke istfür diese Betrachtung ohne Relevanz. Dort gibt es übrigens auch den Mischverkehr auf der Fahrbahn. Mit inkonsistenter Beschilderung wird Radverkehr nachrangig mit Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg geduldet. Kurz gesagt: wer zügig aus Rendsburg über die Eiderbrücke möchte, fährt "mitten auf der Straße". Es gibt dann noch den außerörtlichen Abschnitt zwischen Fockbek und Blauer Brücke sowie den innerörtlichen Bereich in Fockbek. Zuerst das Gute, der Fockbeker Abschnitt.Wir fangen in Fockbek an. Da gibt es eigentlich nicht viel zu bemängeln. Es ist eine Fahrradstraße von Großer Reihe bis Ortsausgang. Das ist schon einmal im Sinne einer Veloroute. Markant ist jedoch, dass viele Radfahrende sich auf den Gehweg verdrücken; das ist ein klarer Indikator dafür, dass die Fahrradstraße nicht funktioniert. Hier ist das hohe Kfz-Aufkommen das Problem, wobei Kfz-Führer das Prinzip Fahrradstraße nicht verstanden haben. Es ist immer wieder im Raum Rendsburg von Kfz-Führern zu hören, Fahrradstraßen seien Straßen, wo der Radverkehr ausnahmsweise auf der Fahrbahn stattfände. Ohnehin gibt es viele urbane Legenden und krude Auffassungen zum Verkehrsrecht, wenn es um die verachteten Fahrradfahrenden geht. Nun das Desaster mit Rechtsbruch: Außerorts von der Brücke bis Fockbek.Rechtsbruch? Ja, es geht um Verkehrsverwaltungsrecht, wann und wie Verkehrszeichen angeordnet werden dürfen. Vor wenigen Wochen tauchten plötzlich Zeichen 240 StVO auf. Davor waren inkonsistent noch Einzelne vorhanden. Bis dahin galt, dass Radverkehr ab Blauer Brücke einer Benutzungspflicht auf einem gemeinsamen Fuss- und Radweg bis Ortseingang Fockbek unterlag. Aus Richtung Fockbek bestand diese Benutzungspflicht erst ab Klint, also Höhe Friedhof. Was gilt eigentlich in einer Fahrradstraße?Fahrradstraßen beschränken den Fahrzeugverkehr auf Fahrräder und Elektrokleinfahrzeuge (E-Roller). Fussverkehr findet auf dem Gehweg statt. Anders als auf einem reinen Radweg (Z. 237 StVO) darf Fussverkehr in einer Fahrradstraße bei fehlendem Gehweg am Rand der Fahrbahn gehen. Fahrradstraßen beschränken also nur den Fahrzeug-, nicht den gesamten Verkehr. Fahrräder sind übrigens Fahrzeuge (vgl. § 1 SVG, § 63a StVZO, § 2 StVO); das wird im Raum Rendsburg leider noch von Verwaltungsmitarbeitern ignoriert. Es gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Radfahrende dürfen generell zu zweit nebeneinanderfahren. Das ist zwar nach § 2 IV StVO überall erlaubt, aber in einer Fahrradstraße gibt es keine Beschränkungen, außer vielleicht die mögliche Behinderung entgegenkommenden Radverkehrs. |
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