Nach Umbau der Einmündung Hollerstraße-West: Ampel bleibt rot |
Geschrieben von: Torben Frank |
Mittwoch, den 11. Juli 2012 um 11:39 Uhr |
Nach der Neugestaltung der Brückenstraße kam der Einmündungsbereich der westlichen Hollerstraße, der Vorwerkallee und der Ahlmannallee dran. Schon bei der Neugestaltung der Brückenstraße hatte der ADFC-Aktive Bodo Schnoor Einfluß genommen, damit der Radverkehr nicht benachteiligt würde. Für die Umgestaltung des Einmündungsbereiches der westlichen Hollerstraße hatte er Vorschläge gemacht. Leider hörten weder der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr noch die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Kreises auf Bodo Schnoor, der sich auf die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sowie die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95) berufen konnte. Der Vorschlag von Bodo Schnoor war eine Linksabbiegespur für den Radverkehr zu schaffen, der gerade über die B 203 geführt worden wäre. Auf der anderen Seite sollte eine Auffahrt auf den benutzungspflichtigen Radweg der Hollerstraße (B 203) geschaffen werden. Da die Räumzeiten von Fahrrädern sehr gut sind und die motorisisierten Linksabbieger links vorbeifahren könnten, wäre diese Lösung praktikabel gewesen. Ähnliche Lösungen gibt es schon in fahrradfreundlichen Städten. Bild 1: Richtige Aufstellung eines Radfahrers als Linksabbieger am Käthe-Ahlmann-Platz. Auf der gegenüberliegenden Seite wechselt er an der ersten zumutbaren Auffahrt auf den Radweg. Nach Wunsch der Straßenverkehrsbehörde des Kreises soll der Fahrradfahrer aus der westlichen Hollerstraße kommend auf den Radweg wechseln und dann zuerst einmal die Einmündung queren und schließlich an der nächsten Ampel auf die rechte Seite der B 203 wechseln. Wer nach der Straßenverkehrsordnung radelt, ordnet sich aber auf der Abbiegespur auf der Fahrbahn ein. Der Sprecher der Aktivengruppe Rendsburg des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs Bodo Schnoor hat als betroffener Fahrradfahrer Widerspruch gegen das Rotlicht eingelegt. Jeder betroffene Verkehrsteilnehmer kann binnen eines Jahres nach erster Betroffenheit Verkehrsanordnungen durch Verkehrszeichen widersprechen. Der Widerspruch öffnet den Weg zur Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht, falls er negativ beschieden wird. Fast 2 Jahre nach Erhebung des Widerspruchs wurde dieser Widerspruch nicht beschieden. |
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 11. Juli 2012 um 11:40 Uhr |