Top: Aufhebung von Radwegebenutzungspflichten |
Geschrieben von: Torben Frank |
Montag, den 16. Juli 2012 um 16:01 Uhr |
Im Regelfall müssen Fahrradfahrer auf der Fahrbahn fahren (§ 2 IV StVO), nur ausnahmsweise ordnen Zeichen 237, 240 oder 241 eine Radwegebenutzungspflicht an, wenn der Radweg stetig im Verlauf, fahrbahnbegleitend, benutzbar und zumutbar ist. Die Straßenverkehrsbehörde darf schon seit 1998 nur noch Radwegebenutzungspflichten ausnahmsweise anordnen, wenn sowohl eine über das normale Maß hinausgehende Gehrenlage auf der Fahrbahn besteht (§ 45 StVO; BVerwG) als auch der Radweg Mindeskriterien erfüllt (VwV-StVO; ERA 2010). Es gibt also Radwege mit Benutzungsrecht und andere mit Benutzungspflicht. In Rendsburg hat die Straßenverkehrsbehörde begonnen, geltendes Recht umzusetzen und das Fahrradfahren sicherer zu machen. An der UntereiderDer Weg nach Hohe Luft an Schule und am Schwimmzentrum vorbei ist von Zeichen 240 befreit worden. Der Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt. Der Gehweg ist tabu, Fußgänger sind nun unter sich und sicherer unterwegs. Breslauer StraßeDer gefährlich schmale Radweg darf heute noch benutzt werden, muß aber nicht benutzt werden.Zeichen 241 wurde entfernt. Friedrichstädter Straße2 bzw. 1,5 m Breite ist das Minimum für einen Hochbordradweg in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Der Radweg auf Höhe des Eiderparks ist sehr schmal, kaum eine Lenkerbreite hat er. Zeichen 241, das eine Radwegebenutzungspflicht anordnete, wurde entfernt. Da ohne Luftraumverletzung des Gehweges der Radweg nicht benutzbar ist, müssen Radfahrer im Mischverkehr auf der Fahrbahn fahren. Der Radweg wurde zum Teil mit Zeichen 237 zum Teil des Gehweges umgewidmet. Mit dem Zusatzzeichen "Fahrrad frei" wird Fahrradfahren mit angepaßter Geschwindigkeit erlaubt, was nur für Eltern, die unter 8-Jährige Kinder begleiten, interessant ist. Schleswiger ChausseeZwischen Hollesenstraße (Topkauf) und Flensburger Straße (Shell) sind die Zeichen 241 entfernt worden, welche Radfahrer auf den gefährlichen Radweg zwangen. In Fahrtrichtung rechts, also in Richtung Hollesenstraße fahrend, darf der Radweg weiterhin genutzt werden. Angesichts der Gefahren auf Radwegen ist davon aber abzuraten. |
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 31. Juli 2012 um 10:59 Uhr |