Top! Schutzstreifen in Jevenstedt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Sonntag, den 22. Juli 2012 um 19:48 Uhr

Der Landeszeitung vom 5. Juli 2012 war zu entnehmen, daß in Jevenstedt die Itzehoer Chaussee (K 27) nach dem Umbau einen Schutzstreifen erhalten solle. Dieser Schutzstreifen werde 1,25 m breit sein. Zuvor gab es einen gemischten Fuß- und Radweg, der die Mindeststandards nicht erfüllte, also unzumutbar war.

Das ist Top!

Gemischte Geh- und Radwege (Z. 240 StVO)  sind außerorts der Standard, innerorts aber sollen sie die Ausnahme von der Ausnahme Radwegebenutzungspflicht darstellen. Sowohl Fußgänger als auch Fahrradfahrer werden auf ihnen unnötig gefährdet. Wegen der Gefahren auf Radwegen soll der Radverkehr ohnehin im Regelfall auf der Fahrbahn - im Volksmund fälschlich als "Straße" bezeichnet - im Mischverkehr fahren. Da auf der Fahrbahn keine besondere Gefahrenlage besteht, hätte die Straßenverkehrsbehörde des Kreises nach § 45 IX StVO keine Radwegebenutzungspflicht anordnen dürfen. Das hätte sie auch nicht tun dürfen, wenn die baulichen Mindestandard erfüllt gewesen wären. Das besagt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 42.09).
Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn. Sie dürfen auch von anderen Verkehrsteilnehmern überfahren werden, wenn kein Fahrradfahrer behindert oder gefährdet wird. Allerdings sollte ein Fahrradfahrer auf dem Schutzstreifen auch weiterhin den ihm zustehenden Sicherheitsabstand von 0,5 bis 1 m zum Fahrbahnrand wahren. Autofahrer dürfen nicht einfach am Fahrradfahrer vorbeifahren, sondern müssen beim Überholen die gerichtlich festlegten Seitenabstände von 1,5 bis 2 m einhalten. Ein Spurwechsel ist also auch beim Überholen von Fahrradfahrern auf Fahrbahnen mit Schutzstreifen notwendig, so daß eine Lücke im Gegenverkehr abgepaßt werden muß.
Da die zugestandenen Seitenabstände weiterhin eingehalten werden müssen, handelt es sich bei einem Schutzstreifen um eine Erinnerung für alle Verkehrsteilnehmer, daß Fahrradfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sind. Daher ist es auch für uns nicht von Belang, daß mit 1,25 m Breite nur der Mindeststandard erfüllt wird. Fahrradfahrer fahren in Jevenstedt auf der Itzehoer Chaussee also bald im Mischverkehr auf der Fahrbahn, wo sie im Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer sicher unterwegs sind. alt


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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 30. Juli 2012 um 16:15 Uhr
 

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