Das Fahrrad steuerrechtlich Drucken
Geschrieben von: Torben Frank   
Samstag, den 16. März 2013 um 12:03 Uhr

Das Fahrrad ist ein gleichberechtigtes Fahrzeug. Daher lassen sich die steuerrechtlichen Regeln für das Auto auch auf das Fahrrad übertragen. Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, kann dafür ebenso die Entfernungspauschale beanspruchen. Wird statt des Fahrrades dann mal der ÖPNV genutzt, muß das Finanzamt die Mehrkosten berücksichtigen (BFH, Urteil vom 11.05.2005, VI R 40/04).
Seit 2012 gilt das Dienstwagenprivileg auch für Dienstfahrräder. Deshalb lohnt es sich nun auch für Arbeitgeber, Dienstfahrräder bereitzustellen.

Informationen zum Thema Dienstfahrrad: http://www.adfc.de/presse/pressemitteilungen/archiv-2--halbjahr-2012/dienstfahrraeder-steuerlich-gleichgestellt