Die Spur gehört dem Radfahrer Drucken
Geschrieben von: Torben Frank   
Dienstag, den 04. September 2012 um 23:27 Uhr

Mit 0,5 bis 1,0 m zum Fahrbahnrand sollen Radfahren fahren. Sie selbst sind ca. 0,7 m breit und brauchen zu schwanken antriebsbedingt zu beiden Seiten je 0,1 m. Zu parkenden Kraftfahrzeugen sollen Fahrradfahrer eine Türbreite, also mindestens 0,75 m Abstand wahren. Ansonsten spricht ihnen das Gericht eine Mitschuld zu, wenn sie in eine geöffnete oder sich öffnende Tür fahren. Ein Autofahrer, der den Radfahrer überholen will, muß nach regelmäßiger Rechtsprechung mindestens 1,5 m Seitenabstand halten. Der Autofahrer muß also die Spur wechseln, kann nur überholen, wenn kein Gegenverkehr vorhanden ist. Wenn es dem Fahrradfahrer zumutbar ist, sollte er kurz verlangsamen und rechts heranfahren, um die schnelleren Verkehrsteilnehmer überholen zu lassen. Innerorts ist das aber meist nicht möglich.

Sicherheitsabstände

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 04. September 2012 um 23:31 Uhr