FLOP: Bushaltestellenumbau Drucken
Geschrieben von: TF   
Samstag, den 31. Dezember 2022 um 17:22 Uhr

Um das Jahr 2019 herum wurden im Raum Rendsburg sehr viele Bushaltestellen barrierefrei umgestaltet. Das ist zuerst einmal begrüßenswert. Die Art der Gestaltung erfolgte mit Blick auf die Belange des Radverkehrs nicht nach Stand der Technik. Einige der Haltestellen sollen daher hier exemplarisch besprochen werden.

Haltestelle Grüner Kranz Ri. stauswärts

Diese Haltestelle befindet sich in der Hollesenstraße auf Seite des Seekenbekparks. Es gibt einen zur Straße gehörigen Hochbordradweg neben einem Gehweg. An dem Hochvbordradweg ordnet ein Zeichen 241 StVO eine Radwegebenutzungspflicht an.Im Bereich der Haltestelle ist der Radweg unterbrochen, verliert also seine Stetigkeit im Verlauf. Stetige Benutzbarkeit im Verlauf ist nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 eine der Voraussetzungen für die Anordnenbarkeit einer Radwegebenutzungspflicht.
Es wurde eine Bauform gewählt, die als Ausnahme bei nicht-benutzungspflichtigen Radwegen (Angebotsradwegen im Sinne des § 2 IV 2 StVO) bei beengten Raumverhältnissen zulässig ist (vgl. Kap. 3.11 ERA 2010 d. FGSV). Dann ist im Wartebereich eine Kombinations-Anordnung eines Gehwegs (Z. 239 StVO) mit nachrangiger Zulassung des Radverkehrs mit Schrittgeschwindigkeit durch Zusatzzeichen "Radverkehr frei" (Zz. 1022-10 StVO) vorgesehen, im Interesse des Fussverkehrs.

Rechtsfolge der aktuellen Gestaltung: Im Wartebereich muss geschoben werden, weil es keinen Radweg gibt. Wer fahren möchte, kann das auf der Fahrbahn im Mischverkehr tun, weil mangels Steter Benutzbarkeit ie mit Zeichen 241 StVO angeordnete Benutzungspflicht für den Radweg entfällt. Das ist für viele Radfahrende eine unbefriedigende Lösung

Osllandhaus Ri. stadteinwärts

Gestalterisch wird auch hier der Radweg der Schleswiger Chaussee unterbrochen. Aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen ordnen Zeichen 241 StVO eine Benutzungspflicht des Radweges an. Die Haltestelle unterbricht ach hier den Hochbordradweg. Es wird versucht, mit Z. 240 (gemeinsamer Fuss- und Radweg) im Haltestellenbereich diesen Mangel zu beheben. Das ist aber im Interesse des Fussverkehrs und der Verkehrssicherheit unzulässig.

Haltestelle Eckernförder Straße (Ri. Büdelsdorf)

Hier besteht das gleiche Problem wie im ersten Fall der Haltestelle Grüner Kranz.

Fazit

Bei Neugestaltungen von Verkehrsraum muss dieses im Interesse der Verkehrssicherheit nach Stand der Technik erfolgen. Das wurde bei der Kampagne des barrierefreien Umbaus aber offensichtlich unterlassen. Der Radverkehr wird erheblich benachteiligt. Es wurden Konfliktpunkte, Lücken und Rechtsunsicherheiten geschaffen. Und das betrifft nicht nur die drei benannten Haltestellen, sondern mehrere.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 31. Dezember 2022 um 17:26 Uhr