Freigabe für Radverkehr in Gegenrichtung Drucken
Geschrieben von: Torben Frank   
Dienstag, den 10. Juli 2012 um 12:45 Uhr

Die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung müßte der Regelfall sein. Dieses betrifft nicht nur Einbahnstraßen in 30-Zonen, sondern alle Einbahnstraßen. Informationen zur Rechtsposition gibt es beim ADFC Hamburg. Die Autoren des ADFC Hamburg zeigen auch Mittel und Wege auf, wie die Freigabe zu verwirklichen ist.