TOP: Freigabe von Einbahnstraßen Drucken
Geschrieben von: Torben Frank   
Donnerstag, den 18. Mai 2023 um 13:23 Uhr

Die Einbahnstraßen ssind nun weitestgehend für Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Es fehlt etwa noch die Alte Dorfstraße.
Freigeben sind unter anderem:
- Am Fischerende,
- Annenstraße (seit etwa 2020),
- Hollingstraße (seit etwa 2020).
Für den Radverkehr bedeutet das die Verkürzung von Wegen. In freigegebenen Einbahnstraßen ist Radverkehr gleichberechtigt unterwegs. Wenn wie in der Annenstraße linksseitig geparkt wird, gilt für Radverkehr gegen die Einbahnstraße die Wartepflicht, weil das hindernis auf seiner Seite ist. Radfahrende sollten Abstand zu parkenden oder haltenden Autos halten, weil die unachtsam geöffnete Tür einen schweren Unfall zur Folge haben kann.

Insgesat hat sich die Freigabe von Einbahnstraßen als sicheres und effizientes mittel der Radverkehrsförderung erwiesen. Daher hat der Verorsdnungsgeber die Bedingungen immer wieder erleichtert.