Neues aus der Unfallforschung Drucken
Geschrieben von: Torben Frank   
Donnerstag, den 01. August 2013 um 14:39 Uhr

(TF) Hauptunfallursache für Radfahrende bleiben weiterhin unaufmerksam abbiegende Kraftfahrzeugführer. Und genau deswegen müssen seit 1998 Radfahrende im Regelfall auf der Fahrbahn fahren, auch wenn ein Radweg vorhanden ist. Auch deshalb dürfen die Straßenverkehrsbehörden Radwegebbenutzungspflichten (RWBP) nur dort ausnahmsweise anordnen, wo sowohl eine über das normale Maß hinausgehende Gefahrenlage auf der Fahrbahn besteht (§ 45 StVO; BVerwG 3c42.09) als auch der Radweg die Mindeststandards aus VwV-StVO zu § 2 sowie die ERA 2010 erfüllt (VG Gießen 6 K 268/12.GI). Das Verwaltungsgericht Gießen hat kürzlich sogar eine RWBP an einer Ortsdurchfahrt der B 49 kassiert, weil die Mindeststandards nicht erfüllt wurden (Az. 6 K 268/12.GI).

http://www.presseportal.de/pm/66358/2526330/neue-udv-studie-und-crashtests-fahrradunfaelle-sind-haeufig-schwer-und-oft-vermeidbar-abbiegende

ADFC Bundesverband: http://www.adfc.de/10027_1

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 12. August 2013 um 08:44 Uhr