Drohen dem Kreis Schadenersatzforderungen? |
|
Geschrieben von: Torben Frank
|
Montag, den 10. Februar 2014 um 12:12 Uhr |
(TF) Nicht nur im nordrhein-westfälischen Wesel wird über mögliche
Regressforderungen diskutiert. Auch aus dem Kreis Harburg wird
berichtet, daß die Verwantwortlichen vor Schadenersatzforderungen
gewarnt werden. Wie dem ADFC Rendsburg zugetragen wurde, soll ein
Unfallopfer wegen der Benutzungspflicht in der Großen Reihe in Fockbek
gegen den Kreis Rendsburg-Eckernförde eine Klage führen.
Drohen
dem Kreis Rendsburg-Eckernförde Regressforderungen? In Büdelsdorf,
Fockbek, Osterrönfeld und den übrigen Umlandgemeinden der Stadt
Rendsburg ist der Kreis als Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung von
Verkehrszeichen zuständig. Schon seit April 1998 darf nicht mehr
willkürlich eine Benutzungspflicht an einem Radweg angeordnet werden.
Voraussetzung für eine Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht ist, daß
sowohl auf der Fahrbahn eine größere Gefahrenlage als auf dem Radweg
besteht (§ 45 StVO) BVerwG) als auch der Radweg dem Stand der Technik
entspricht (VwV-StVO zu §2 Abs. 4 S. 2; ERA 2010; VG Gießen 6 K
268/12.GI). Der Stand de Technik ist die Konsequenz der Ergebnisse der
Unfallforschung. 30-Zone und Radwegebenutzungspflicht schließen sich
nach § 45 Ic StVO aus.
Bis heute ist etwa Zeichen 240 an der
Dorfstraße in Osterrönfeld noch nicht entfernt worden, welches aus dem
schmalen Gehweg einen benutzungspflichtigen gemischten Fuß- und Radweg
macht. Dabei hatte der Leiter der Straßenverkehrsbehörde Wischnewski in
einer Sitzung in Osterrönfeld zugegeben, daß diese Sonderwege nicht
zumutbar sind. In Schacht-Audorf sind die Zeichen 240 zum Teil an
Gehwegen angeordnet, die gerade einmal handtuchbreit sind. Der Stand der
Technik verlangt 3 m Breite je Richtung und Sicherheitsräume. In
Fockbek sind trotz Unfällen im Spätsommer 2012 und der Kritik des ADFC
weiterhin Zeichen 240 in der Großen Reihe und im Klinter Weg
aufgestellt. Auch diese Sonderwege entsprechen nicht einmal
annäherungsweise dem Stand der Technik. Zum Teil wird das gefährliche
Geisterradeln, das Benutzen linker Radwege gefordert und gefördert. Die
Ulmenstraße in Büdelsdorf ist ein Beispiel dafür. Erschreckend
ist, daß in unserer Region auch 17 Jahre nach der "Fahrradnovelle der
Straßenverkehrsordnung" noch weiterhin Benutzungspflichen an
unzumutbaren Sonderwegen angeordnet werden. Noch erschreckender ist
jedoch, daß weiterhin Sonderwege von vorneherein so gebaut werden, daß
sie nicht dem Stand der Technik entsprechen. Ein Beispiel hierfür ist
die Fockbeker Chaussee in Rendsburg, für deren Ausbau der Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr verantwortlich war. Dieser Landesbetrieb hat auch
die Gestaltung der Kreuzung Hollerstraße mit der Brückenstraße zu
verantworten. In der westlichen Hollerstraße gibt es keine
Radwegebenutzungspflicht, aufgeklärte Radfahrende folgen dem
Fahrbahnbenutzungsgebot des § 2 StVO. Doch die Ampel bleibt rot, weil
die Lichtsignalanlage über eine schlecht eingestellte
Induktionsschleife gesteuert wird. Radfahrende müssen bei Rot fahren.
Auch hier ist Regress gegen den Kreis möglich, der eine Nachbesserung
nicht für erforderlich hält. Derzeit ist eine Klage des ADFC-Sprechers
Bodo Schnoor gegen die Straßenverkehrsbehörde wegen der Benachteiligung
des Radverkehrs an dieser Kreuzung vor dem VG Schleswig anhängig.
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-wesel-hamminkeln-und-schermbeck/regress-risiko-fuer-die-stadt-wesel-id8912572.html
|