Drohen dem Kreis Schadenersatzforderungen? Drucken
Geschrieben von: Torben Frank   
Montag, den 10. Februar 2014 um 12:12 Uhr

(TF) Nicht nur im nordrhein-westfälischen Wesel wird über mögliche Regressforderungen diskutiert. Auch aus dem Kreis Harburg wird berichtet, daß die Verwantwortlichen vor Schadenersatzforderungen gewarnt werden. Wie dem ADFC Rendsburg zugetragen wurde, soll ein Unfallopfer wegen der Benutzungspflicht in der Großen Reihe in Fockbek gegen den Kreis Rendsburg-Eckernförde eine Klage führen.

Drohen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde Regressforderungen? In Büdelsdorf, Fockbek, Osterrönfeld und den übrigen Umlandgemeinden der Stadt Rendsburg ist der Kreis als Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung von Verkehrszeichen zuständig. Schon seit April 1998 darf nicht mehr willkürlich eine Benutzungspflicht an einem Radweg angeordnet werden. Voraussetzung für eine Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht ist, daß sowohl auf der Fahrbahn eine größere Gefahrenlage als auf dem Radweg besteht (§ 45 StVO) BVerwG) als auch der Radweg dem Stand der Technik entspricht (VwV-StVO zu §2 Abs. 4 S. 2; ERA 2010; VG Gießen 6 K 268/12.GI). Der Stand de Technik ist die Konsequenz der Ergebnisse der Unfallforschung. 30-Zone und Radwegebenutzungspflicht schließen sich nach § 45 Ic StVO aus.

Bis heute ist etwa Zeichen 240 an der Dorfstraße in Osterrönfeld noch nicht entfernt worden, welches aus dem schmalen Gehweg einen benutzungspflichtigen gemischten Fuß- und Radweg macht. Dabei hatte der Leiter der Straßenverkehrsbehörde Wischnewski in einer Sitzung in Osterrönfeld zugegeben, daß diese Sonderwege nicht zumutbar sind.
In Schacht-Audorf sind die Zeichen 240 zum Teil an Gehwegen angeordnet, die gerade einmal handtuchbreit sind. Der Stand der Technik verlangt 3 m Breite je Richtung und Sicherheitsräume.
In Fockbek sind trotz Unfällen im Spätsommer 2012 und der Kritik des ADFC weiterhin Zeichen 240 in der Großen Reihe und im Klinter Weg aufgestellt. Auch diese Sonderwege entsprechen nicht einmal annäherungsweise dem Stand der Technik.
Zum Teil wird das gefährliche Geisterradeln, das Benutzen linker Radwege gefordert und gefördert. Die Ulmenstraße in Büdelsdorf ist ein Beispiel dafür.

Erschreckend ist, daß in unserer Region auch 17 Jahre nach der "Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung" noch weiterhin Benutzungspflichen an unzumutbaren Sonderwegen angeordnet werden. Noch erschreckender ist jedoch, daß weiterhin Sonderwege von vorneherein so gebaut werden, daß sie nicht dem Stand der Technik entsprechen. Ein Beispiel hierfür ist die Fockbeker Chaussee in Rendsburg, für deren Ausbau der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr verantwortlich war. Dieser Landesbetrieb hat auch die Gestaltung der Kreuzung Hollerstraße mit der Brückenstraße zu verantworten. In der westlichen Hollerstraße gibt es keine Radwegebenutzungspflicht, aufgeklärte Radfahrende folgen dem Fahrbahnbenutzungsgebot des § 2 StVO. Doch die Ampel bleibt rot, weil die Lichtsignalanlage über eine schlecht eingestellte  Induktionsschleife gesteuert wird.  Radfahrende müssen bei Rot fahren. Auch hier ist Regress gegen den Kreis möglich, der eine Nachbesserung nicht für erforderlich hält. Derzeit ist eine Klage des ADFC-Sprechers Bodo Schnoor gegen die Straßenverkehrsbehörde wegen der Benachteiligung des Radverkehrs an dieser Kreuzung vor dem VG Schleswig anhängig.

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-wesel-hamminkeln-und-schermbeck/regress-risiko-fuer-die-stadt-wesel-id8912572.html