Geisterradeln auf der Fahrbahn - Alleinschuld Drucken
Geschrieben von: Torben Frank   
Montag, den 03. März 2014 um 14:29 Uhr

(TF) Geisterradeln, die Benutzung linker Radwege ist sehr gefährlich und eigentlich verboten. Leider gestatten unwissende Kommunen sehr bereitwillig das Geisterraden durch Verkehrszeichen. Ein Beispiel für gefährliches erlaubtes Geisterradeln bietet die Hollerstraße in Büdelsdorf.  Noch gefährlicher ist die Benutzung der Gegenspur auf der Fahrbahn. Und ein Unfall einer Geisterradlerin auf der Fahrbahn führt dazu, daß die Geisterradlerin die Alleinschuld trägt. (AG München 345 C 23506/12)

http://www.n-tv.de/ratgeber/Radlerin-haftet-bei-Unfall-voll-article12367086.html