Müssen Fahrradtouren gebührenpflichtig angemeldet werden? Drucken
Geschrieben von: Torben Frank   
Mittwoch, den 16. Juli 2014 um 23:51 Uhr

(TF) Wenn das Kieler Verkehrsministerium auf seinem Standpunkt beharrt, daß geführte Touren anmeldepflichtig sind, wenn sie auch nur abschnittsweise auf Land- oder Bundesstraßen verlaufen, dann schadet es nicht nur dem Fahrradtourismus im Land. Demnach wäre eine geführte Radtour, ein Firmenausflug auf dem Fahrrad oder die Trainingsfahrt anmeldepflichtig wie ein Straßenrennen. Darauf wies der Landesvorstand des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) hin.
Das Kieler Verkehrministerium hängt sich an der Formulierung "Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (i. d. R. erst ab Landesstraße) zu rechnen ist," der VwV-StVO zu § 29 Abs. 2 Rn. 9 auf. 

Auf einer Radtour z.B. um den Wittensee oder nach Sehestedt läßt sich die abschnittsweise Nutzung der Landstraße kaum vermeiden. Der Aktionsradius der ehrenamtlichen Tourenleiter von Vereinen und Verbänden wird stark eingeschränkt. Das Ehrenamt wird durch diese äußerst enge Auslegung des § 29 StVO torpediert.
Ohnehin muß die Frage gestellt werden, inwieweit Fahrräder überhaupt "übermäßig" benutzen. Es gibt annähernd keine Emissionen, die Verkehrsinfrastruktur wird nicht abgenutzt. Es geht hier im Falle des ADFC Rendsburg meist um rund 12 Radfahrende, im äußersten Falle mal fast 30. Auch die meisten Trainingsfahrten der Radsportler dürften sich in dieser Größenordnung bewegen. Ebenso betroffen sind die Naturfreunde, die AWO Büdelsdorf, das DRK Fockbek und viele andere Vereine, deren Ehrenamtler Radtouren anbieten.

Beim ADFC Rendsburg fahren die Teilnehmer einer Radtour eigenverantwortlich mit. Darauf wird in der Begrüßung durch den Tourenleiter wie auch im Faltblatt oder auf dieser Internetpräsenz hingewiesen.
 Daher ist die Haftungsfrage eingeschränkt.

- Pressemitteilung des Landesverbandes

-  Bericht auf hamburgsize.com

- § 29 StVO

- VwV-StVO zu § 29

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 17. August 2014 um 12:47 Uhr