Familienradtouren unter Umständen anmeldepflichtig Drucken
Geschrieben von: TF   
Samstag, den 23. August 2014 um 16:44 Uhr

(TF) Das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium legt, wie berichtet, die Anmeldepflicht für Radtouren an Land- oder Bundesstraßen nach § 29 StVO sehr eng aus. Auf Anfrage eines Landtagsabgeordneten hin wurde bestätigt, daß auch Familienradtouren anmeldepflichtig sind. Somit sind spontane Radtouren am Wochenende schwer möglich.
Was bedeutet das für unsere Region? Für einige Radtouren südlich des Kanals ist es unvermeidlich, ein Stückchen auf der Bokelholmer Chaussee (L255) zu fahren. Am Nord-Ostsee-Kanal selbst wird die Radtour über Borgstedt nach Sehestedterschwert. Denn hinter Lehmbek werden Fahrradtouristen auf die L42 geführt, also auf eine Landstraße. Beide Straßen bieten keinen Radweg, an der L42 zumindest keinen benutzungspflichtigen.
Gerade bezüglich der L42 zwischen Borgstedt und Sehestedt müssen wir hinterfragen, ob das Verkehrsministerium den Fahrradtourismus am Nord-Ostsee-Kanal unterbinden will. Denn die offizielle NOK-Route verläuft ein Stückchen auf dieser Straße.
Ein Radweg ist übrigens Teil einer Straße. Der populär als "Straße" bezeichnete Straßenteil heißt verkehrsrechtlich Fahrbahn. Eine "übermäßige Straßenbenutzung" fällt somit auch bei Radwegebenutzung an.

Das bei Hochzeitsgesellschaften beliebte Fahren mit dem hupenden PKW-Konvoi muß nun in Schleswig-Holstein unterbunden werden, wenn keine Anmeldung vorliegt. So ist es nach § 29 II 2 StVO generell anmeldepflichtig, im Verband mit PKWs zu fahren. Das betrifft also nicht nur Land- oder Bundesstraßen. Da bleibt die Frage, ob oder wie das Landesverkehrsministerium die deutlichere Anmeldepflicht für Kraftfahrzeugverbände umsetzen will. Oder wird in Schleswig-Holstein mit zweierlei Maß gemessen? Das macht die Absurdität der Rechtsauslegung des Landesverkehrsministeriums noch einmal deutlicher.

http://www.shz.de/schleswig-holstein/panorama/auch-familien-muessen-fahrradtouren-anmelden-id7480846.html

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 17. September 2014 um 12:45 Uhr