Familienradtouren unter Umständen anmeldepflichtig |
Geschrieben von: TF |
Samstag, den 23. August 2014 um 16:44 Uhr |
(TF) Das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium legt, wie berichtet, die Anmeldepflicht für Radtouren an Land- oder Bundesstraßen nach § 29 StVO sehr eng aus. Auf Anfrage eines Landtagsabgeordneten hin wurde bestätigt, daß auch Familienradtouren anmeldepflichtig sind. Somit sind spontane Radtouren am Wochenende schwer möglich. Das bei Hochzeitsgesellschaften beliebte Fahren mit dem hupenden PKW-Konvoi muß nun in Schleswig-Holstein unterbunden werden, wenn keine Anmeldung vorliegt. So ist es nach § 29 II 2 StVO generell anmeldepflichtig, im Verband mit PKWs zu fahren. Das betrifft also nicht nur Land- oder Bundesstraßen. Da bleibt die Frage, ob oder wie das Landesverkehrsministerium die deutlichere Anmeldepflicht für Kraftfahrzeugverbände umsetzen will. Oder wird in Schleswig-Holstein mit zweierlei Maß gemessen? Das macht die Absurdität der Rechtsauslegung des Landesverkehrsministeriums noch einmal deutlicher. Weiterführende Lektüre |
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 17. September 2014 um 12:45 Uhr |