Radwegetypischer Unfall in der Hollerstraße Drucken
Geschrieben von: TF   
Montag, den 20. Oktober 2014 um 09:38 Uhr

(TF) In Büdelsdorf gab es vor der JET-Tankstelle einen radwegetypischen Unfall. Dabei fuhr die 67-jährige Verursacherin noch über das Opfer hinüber. Das Unfallopfer hatte einen Schutzengel und kam mit Prellungen und einem gebrochenen Arm davon. Die Unfallverursacherin kam mit ihrem Automobil vom Grundstück und "übersah" das Opfer und ihr vorausfahrendes Kind. Dem Kind ist zum Glück nichts passiert.
Der Radweg in der Hollerstraße entspricht nicht dem Stand der Technik. An vielen Einmündungen oder Ausfahrten sind die Sichtbeziehungen aufgrund der Bebauung oder Bepflanzung sehr schlecht. Der Gehweg erreicht nicht das Mindestmaß nach EFA, was eine der Voraussetzungen für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht an einem Radweg ist. Der Radweg selbst ist baulich nicht vom Gehweg getrennt, sondern die nur das Pflaster hat mit Rot eine andere Farbe als der graue Gehweg. Es ist aber eine klare bauliche Trennung vorgeschrieben, diese dient auch Sehbinderten zum Schutz. Ältere Menschen und Sehbehinderte können nicht nur bei Nässe das Grau und das Rot kaum unterscheiden, so daß es immer wieder zu Konflikten mit zu Fuß Gehenden auf dem Radweg der Hollerstraße kommt.Der Hochbordradweg der Hollerstraße ist mit 1,4 bis 1,8 m Breite streckenweise unnötig schmal. Die Mindestbreite für einen Hochbordradweg bei geringem Radverkehrsaufkommen ist nach ERA 2010 1,60 m. Das hohe Radverkehrsaufkommen in der Hollerstraße verlangt aber nach mehr Breite. Eine Radverkehrszählung hat vermutlich noch nie stattgefunden. Hinzu zur Mindestbreite kommen Sicherheitsräume zur Fahrbahn und zum Gehweg, welche hier auf weiten Strecken fehlen. 
Mit Zeichen 241 ist derzeit eine Benutzungspflicht auf diesem Radweg angeordnet. Über 27.000 Kfz nutzen die Ortsdurchfahrt der B 203 durch Büdelsdorf täglich. Da das Zeichen 241 auf beiden Seiten der Fahrbahn steht, hebt es sich gegenseitig auf, wie ein Mitarbeiter des Bundesverkehrministeriums erklärte. Die Freigabe linker Radwege innerorts ist ohnehin verboten. Der Hochbordradweg der Hollerstraße erreicht nicht einmal das Mindestmaß für einen Einrichtungsradweg.
Die Mindeststandards, welche die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung und die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen als Stand der Technik setzen, kommen aus den Erkenntnissen der Unfallforschung. Eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen sowie etliche internationale Untersuchungen hatten gezeigt, daß das Unfallrisiko auf einem Radweg mit dessen Zustand zusammenhängt. Je breiter der Radweg, je besser er beschaffen ist, desto niedriger ist das Unfallrisiko auf ihm. Am sichersten sind Radfahrende jedoch im Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn unterwegs, welche im Volksmund fälschlich als "Straße" bezeichnet wird.

Pressemitteilung der Polizei: http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/47769/2857067/pol-nms-buedelsdorf-kreis-rd-eck-radfahrerin-verletzt