Radverkehrsverhinderung in der Rendsburger Innenstadt Drucken
Geschrieben von: TF   
Dienstag, den 04. Oktober 2016 um 15:31 Uhr
Im Mai 2016 berichtete der Alltagsradfahrende, das alktive Mitglied des ADFC Rendsburg Torben Frank, über seine Probleme, durch die Rendsburger Innenstadt zu kommen.

(TF) Wie lassen sich Radfahrende aus der Innenstadt fernhalten? Ganz einfach: Indem sie schlecht oder gar nicht hinein-, hindurch- oder herausfahren können. Am Sonntag wollte ich zur Untereider. Ich fuhr von Am Gerhardsdamm kommend durch die Unterführung unter dem Thormannplatz. Dort werden Radfahrende von einer viel zu engen Umlaufsperre gefährdet. Diese Umlaufsperre soll nicht nach Stand der Technik entfernt oder auch nur umgestaltet werden (ERA 2010???), weil es ein Politicum wäre. Da werden lieber Aussperrungen von Lastenrädern und Kinderanhängern, beschädigte Fahrräder oder bei Alleinunfällen verletzte Radfahrende inkaufgenommen. "An der Schleuse" wurde vorbildlich an dem viel zu schmalen Radweg der Einbahnstraße das Geisterradeln verboten, nachdem dort jahrelang Z. 240 hing. Dort sind Ladenlokale mit Tür direkt am Gehweg sowie eine unübersichtliche Ausfahrt. Durch die Torstraße geht es zur Schleuskuhle .... oh, die ist im Mai 2016 wegen ihrer Sanierung mit Barken und Verkehrszeichen. 250 für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Ab zum Schiffbrückenplatz! Dort sperrt aber ein Zeichen 254 vor der Ampel An der Bleiche für den Radverkehr, so daß ein Rechtsabbiegen auf den linksseitigen Radweg vor der Altstadtschule verboten ist.
Nun blieben zwei Optionen: Umweg über das Stadtseegelände oder zurück und die Hollesenstraße auf Höhe der Untereider an der Bedarfsampel zu queren. Letztere Option hätte ich gleich haben können, wenn mich ein Umeitungswegweiser vor der Unterführung darüber informiert hätte ...
Das ist alles symptomatisch für Radverkehrsbehinderung in Rendsburg. Immer wieder wird über Radfahrende in der Fußgängerzone Hohe Straße und Stegen - zurecht! - gemotzt. Doch es fehlt an alternativen Verbindungen. Wer die Wallstraße als Alternative nutzt, scheitert bei der weiteren Wegwahl an der Einbahnstraßenregelung Am Holstentor, Querverbindungen gibt es kaum. Die Alternative Route Neue Straße und Schleifmühlenstraße sind Einbahnstraßen. Nach § 45 StVO sind Einbahnstraßenregelungen aufzuheben, wie Kettler und Dietze es für den ADFC Hamburg beschrieben. Das geschah außerhalb der Innenstadt schon, z.B. in der Adolf- oder in der Baustraße. Warum nicht in der Innenstadt? Das Unfallrisiko in geöffneten Einbahnstraßen gibt es nicht, deshalb hatte der Verordnungsgeber die Vorschriften noch einmal liberalisiert. Wem die Einmündung der Schleifmühlenstraße in Am Holstentor zu unübersichtlich scheint, kann den Beeich der Schleifmühlenstraße zwischen Nienstadtstraße und Am Holstentor mit Hinweis auf § 45 StVO geschlossen lassen. Dann ermöglicht die Nienstadtstraße Radfahrenden eine Verbindung zwischen Stegen und Schleifmühlenstraße. Das würde auch die Nienstadstraße beleben. Warum ist eigentlich noch der tote Stegen Fußgängerzone? Wäre es nicht sinnreicher, wie in der Holsteiner Straße mit Zeichen 240 vom Altstädter Markt bis Am Holstentor ganztägig für den Radverkehr zu öffnen und ihn dadurch zu beleben? Fahrradtouristen vom Kanal könnten so auch leichter während der Öffnungszeiten zur Tourismus-Information gelangen.
In der autogerechten Stadt Rendsburg wird für Automobile alles gemacht, für Radfahrende nichts. es wird mit einem Gesamtverkehrsplan von Vorgestern gearbeitet, es gibt einen Veloroutenplan, aber die Velorouten werden durch neuere Maßnahmen konterkariert. Dabei werden Chancen vertan, vor allem für die Geschäfte in der Innenstadt. Denn Radfahrende lassen mehr Geld in den Geschäften der Innenstädte als Autofahrende.