Umlaufsperren in Schacht-Audorf Drucken
Geschrieben von: TF   
Mittwoch, den 17. Februar 2021 um 00:44 Uhr

Beiträge im Blog geben nicht zwingend die Meinung der Ortsgruppe wieder, können Einzelmeinungen sein.

(TF) Schacht-Audorf hatte 2020 Geld für den Radverkehr ausgegeben. Für? Eigentlich gegen den Radverkehr.  Während europaweit Radverkehrsförderung betrieben wird, bundesweit Kommunen in Vorzeigeprojekte investieren, betreibt die Kanalgemeinde Schacht-Audorf Radverkehrsverhinderung. Sie setzt Umlaufsperren auf einen eigenständig geführten gemeinsamen Fuß- und Radweg. Eng, gegeneinander verschwenkt. Der Scheeißradfahrer kann auch mal absteigen. Besondere Brisanz bekommt es, weil die Strecke, eine alte Bahntrasse, in Kartenwerken als Abschnitt der Nord-Ostsee-Kanal-Route geführt wird. Ein Video des ADFC Flensburg bereitet das Thema Umlaufsperre satirisch auf.

Umlaufsperre in Schacht-Audorf
Auf einer der wenigen Radtouren der Ortsgruppe in der Saison 2020 führte Ortsgruppensprecher Bodo Schnoor die Gruppe nach Südosten. Dafür wählte er diesen Abschnitt der NOK-Route. Die Tourteilnehmer und Aktiven staunten, als sie vor niegelnagenneuen Mahnmalen antiker Verkehrspolitik standen. An jeder Einmündung mußten sie sich unter Zeitverlust durch die Umlaufsperren quälen.

Positiv anzumerken bleibt nur die sichtbare Markierung Rot-Weiß. Das ist schon einmal besser als eine zwischen Pfosten gespannte graue Kette, wie sie auf der unbeleuchteten alten Bahntrasse zwischen Fockbek und Hohn verwendet wird. Der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch Schaffung von Hindernissen durch eine Verwaltung kann auch durch diese Verwaltung verwirklicht werden. Das wäre eine Straftat. Im Falle eines Unfalles muß in Schleswig-Holstein bedauerlicherweise niemand Ermittlungen oder gar eine Anklage fürchten, wenn nur die Scheißradfahrer gefährdet werden.Verwaltungsrechtlich läßt sich eine Umlaufsperre durch Widerspruch oder Antrag beseitigen. Wenn es einen negativen Bescheid gibt, bleibt der Weg vor das Verwaltungsgericht offen. Für Neubauten auf Radverkehrsanlagen geben die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) den Stand der Technik wieder. Der lichte Raum eines Radwegs sollte frei von Hindernissen sein (Kapitel 11.1.10 ERA 2010). Der § 32 StVO verbietet die Einbrinung von Hindernissen. Der § 45 StVO beschränkt die Verwaltung in ihren Maßnahmen auf das objektiv Notwendige. Eine mögliche Gefahrenlage darf nicht durch Schaffung einer neuen Gefahr beseitigt werden. In seinem Fazit der Broschüre Unfallrisiken beim Radfahren schreibt das Deutsche Institut für Urbanistik (DIFU):

Alleinunfallrisiken wie z.B. an Pfosten auf dem Radweg und anderen Mängeln der Infrastruktur werden allgemein unterschätzt.

Die Umlaufsperre ist das Mittel der Wahl jener, welche nie Fahrrad fahren, aber dem Kfz-Verkehr Vorrang sichern wollen. Dass die Umlaufsperre selbst häufig zu Alleinunfällen oder nur Schäden an Taschen oder Fahrzeug führen, ist den Verantwortlichen egal. Mehrspurige Fahrräder, Gespanne mit Lastenanhänger, Lastenräder oder mehrspurige Spezialfahrräder haben die Verantwortlichen häufig nicht vor Augen. Doch gerade Spezialfahrräder werden immer mehr.
Dabei gibt es mildere Mittel. Der Weg kann optisch verengt werden.  Schon leichte Bodenwellen wie auf der Veloroute 10 in Kiel sorgen für ein Abbremmsen vor einer Einmündung. Gerade bei hohem Radverkehraufkommen und Querung einer Nebenstraße sollte über den Vorrang für die nachhaltige Verkehrsart nachgedacht werden.

Da wir die Strecke häufiger nutzen, einige aktiv Radfahrende der Ortsgruppe auch für Alltagsfahrten, liegt Betroffenheit vor. Ein Akltiver der Ortsgruppe Rendsburg hat einen Antrag auf Beseitigung der Anachronismen gestellt.

Zum Abschluß ein Zitat aus dem Positionspapier des Bundesverbandes zu Umlaufsperren:

Der ADFC fordert, auf die Installation von Pollern, Umlaufsperren und ähnlichen Verkehrseinrichtungen generell zu verzichten.


Literatur:
- §§ 32 und 45 StVO,
- § 315b StGB,
- ADFC-Positionspapier zu Pollern und Umllaufsperren.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 16. August 2021 um 22:58 Uhr