Wann gilt ein Verkehrszeichen? Drucken
Niemand muß Verkehrszeichen erahnen oder Regelungen erraten. Die Verkehrssituation muß für jeden Verkehrsteilnehmer auf Anhieb erfaßbar sein. Ein Verkehrszeichen, dass nicht wahrgenommen werden kann, ist rechtsunwirksam.

1.) Im Regelfall stehen Verkehrszeichen rechts des betreffenden Straßenteils. Sie müssen nach jeder Einmündung oder verkehrswichtigen Ausfahrt wiederholt werden, wenn ausbiegende Verkehrsteilnehmer sie ansonsten nicht zur Kenntnis nehmen könnten. (vgl. OLG Jena 1 Ss 20/10)

2.) Es gibt Nichtakte. Wenn ein Dorfbürgermeister einfach irgendwo ein Verkehrszeichen hinstellt, welches nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurde, handelt es sich um einen Nichtakt. Alle Verkehrszeichen, von welchen die Straßenverkehrsbehörde keine Kenntnis hat, sind Nichtakte, weil es einer ordentlichen Anordnung nach § 45 StVO notwendig wäre. Auch Verkehrszeichen, deren Bedeutung sich geändert hat, sind Nichtakte, wenn keine neue Anordnung erfolgte. Zeigten die Zeichen 237, 240 und 241 StVO vor 1998 einfach einen Radweg an, so kommunizzieren sie an zu Straßen gehörenden Radwegen seit dem 1. Oktober 1998 eine Radwegebenutzungspflicht. Wenn Verkehrszeichen schon vor 1998 dastanden, aber keine Neuanordnung erfolgte, handelt es sich um Nichtakte.

3.) Wird bei einer Anordnung eines Verkehrszeichens ein schwerer Ermessensfehler begangen, so ist die Allgemeinverfügung, welche das Verkehrszeichen kommuniziert, nichtig. Der Fehler muß für den Laien auf Anhieb erkennbar sein.

4.) Ein Verkehrszeichen muß für den Verkehrsteilnehmer in Fahrtrichtung rechts erkennbar und leicht erfaßbar sein.

5.) Nach einem Kreisverkehrsplatz beginnt eine neue Straße. Damit gelten in der neuen Straße neue Regeln., nicht die Verkehrszeichen vor dem oder im Kreisverkehr.

Ist möglicherweise ein Bild von Straße, Baum, Himmel und Straße

Photo TF, der Blick in der Fockbeker Chaussee in Richtung Rendsburg über die Büsumer Straße in Richtung Fockbek. Nach der Einmündung folgt kein Zeichen 240 StVO. Es handelt sich folglich um einen reinen Gehweg. Niemand muß erraten, ob an der dafür ungeeigneten Verkehrsfläche quer zur Fahrtrichtung im Gestrupp irgendein Verkehrszeichen steht. Wer regelkonform radfährt, fährt auf der Fahrbahn. Wer auf dem Gehweg begeht nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht doch irgendwo ein Verkehrszeichen entdeckt werden kann.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 22. Februar 2021 um 21:31 Uhr