Linksabbiegen Drucken

Mit dem Fahrrad kann das abbiegen nach Links auf zwei Weisen erfolgen, direkt oder indirekt. Das Direkte Linksabbiegen ist der Regelfall. Der § 9 II StVO regelt die Option Indirektes Linksabbiegen und verpflichtet bei entsprechender Radverkehrsführung zum Indirekten Linksabbiegen.

Direktes Linksabbiegen

Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. [...], wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. (§ 9 I StVO)

Als Fahrtrichtungsanzeiger dient beim Fahrrad der Arm. Dabei ist zu beachten, dass beim Abbiegevorgang selbst beide Hände an den Lenker gehören. Wer mit einer Hand die Ladung sichert o.ä., muß nachfolgendem Verkehr irgendwie seine Absicht deutlich machen. Nach dem Anzeigen wird zur Fahrbahnmitte gewechselt. Der Gegenverkehr darf nicht behindert werden. Dann wird bei ausreichender Lücke im Gegenverkehr abgebogen.
Sollte ein Radweg ausnahmsweise benutzungspflichtig sein, darf er zum Direkten Linksabbiegen verlassen werden. Dabei gelten die Regeln des Spurwechsels. Einfädelunfälle sind gefährlich. Das Direkte Linksabbiegen ist im Regelfall objektiv sicherer als das Indirekte. Allerdings kann im Ausnahmefall das Indirekte Linksabbiegen sicherer sein und deshalb vorgeschrieben werden.

Im modernen Kreuzungsdesign werden linksabbiegewillige Radfahrende gelegentlich auf eine eigene Linksabbiegespur oder häufig auf die allgemeine Linksabbiegespur gelenkt. In Kiel gibt es etwa in der Holtenauer Straße entsprechende Fahrbahnmarkierungen.

Indirektes Linksabbiegen

Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen. (§ 9 II StVO)

Für das Indirekte Linksabbiegen erfolgt die Fahrt eckig. Einmündung für Einmündung der Krezung wird gequert. Die Gefahr ist hierbei das Warten am Fahrbahnrand. Im Einzelfall, etwa bei Problemen mit schneller Übersicht und Reaktion oder der Halswirbelsäule (Schulterblick) kann es sinnreich sein, das Indirekte Linksabbiegen zu bevorzugen. Bei Fahrt auf Radwegen an Kreuzungen mit Ampeln ist diese Methode relativ sicher, wenn die Ampelschaltung konfliktfrei geschaltet ist, und die Radverkehrsanlage nach Stand der Technik beschaffen ist.   Radverkehrsanlage Wer absteigt und schiebt, unterliegt allerdings den Regeln für den Fussverkehr.

Im Einzelfall kann Indirektes Linksabbiegen mal sicherer als Direktes sein. Dann darf die Straßenverkehrsbehörde entsprechende Radverkehrsführungen einrichten. Diesen muss gefolgt werden. Dafür wird einfach ein Linksabbiegestreifen am rechten Rand geschaffen. Der Radverkehr wird mit einem Geradeaus-Links-Abbiegezeichen geradeaus über die erste Einmündung geführt, schließlich gibt es hinter der Einmündung eine Aufstellfläche für Linksabbieger. Am Exerzierplatz in Kiel wurde das umgesetzt, Ecke Kronshagener/Schützenwall. Für diese Verkehrsbeschränkung bedarf es nach § 45 StVO einer qualifizierenden Gefahrenlage.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 01. Oktober 2022 um 13:40 Uhr