Sind in einer 30-Zone Radwege verboten? Drucken

Vorweg: Nein.

Mit 30-Zone ist nicht eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Strecke gemeint, sondern die reguläre Zonenregelung. Diese wird an den Grenzen des Bereichs mit eckigen Verkehrszeichen angezeigt, neben der Geschwindigkeitsbeschränkung befindet sich der Begriff "Zone" darauf. Diese Anordnung ist insbesondere in Wohnstraßen üblich.

Es wird immer wieder populär von Kommunalpolitikern und -innen behauptet, in einer 30-Zone gäbe es keinen Radweg. Das ist ein Irrglaube, der aus Regelunkenntnis resultiert. Generell kursieren bezüglich Radverkehrsanlagen sehr viele populäre Irrtümer.
In 30-Zonen kann es Angebotsradwege geben. Dort, wo eine Benutzungspflicht für den Radweg notwendig erachtet wurde, darf keine 30-Zone angeordnet werden. Das ist ein deutlicher Unterschied zu dem populären Irrtum, in 30-Zonen dürfe es keinen Radweg geben. Denn ein Radweg ist ein Radweg, auch wenn er ein Angebotsradweg ist. Innerorts sind Radwege mit Benutzungsrecht, also Angebotsradwege ohnehin der Regelfall. Ist in Fahrtrichtung rechts ein Straßenteil getrennt vom Gehwegr Gehweg gestaltet, mit dem Fahrrad benutzbar, kann er als Angebotsradweg betrachtet werden, darf nach § 2 IV 3 StVO benutzt werden. Im Ideallfall gibt es z.B. ein Piktogramm auf diesem Straßenteil. Steht linksseitig ein alleinstehendes Zusatzzeichen "Radverkehr frei", darf dieser Radweg linksseitig genutzt werden. Das kann dem § 2 IV StVO entnommen werden. Und solche Radwege gibt es auch, meist als Altbestand in 30-Zonen. Dass der "Rückbau" solcher Angebotsradwege in einer 30-Zone nicht nötig ist, läßt sich aus § 45 Ic StVO herleiten, der nur verbietet, 30-Zonen dort anzuordnen, wo eine Radwegebenutzungspflicht für erforderlich erhalten wurde. Es schließen sich also nur Anordnung einer 30-Zone und einer Radwegebenutzungspflicht aus.

Rückbau von Radwegen?

Ein Rückbau bestehender Radwege ist also nicht nötig. Es bietet sich an, sie etwa durch Piktogramme dem Fussverkehr zuzuschlagen, damit dieser mehr Raum bekommt. Denn in einer 30-Zone ist die Akzeptanz des Radfahrenss auf der Fahrbahn im Mischverkehr relativ hoch, in ruhigen Wohnstraßen gibt es wenige Radfahrende, welche verbotswidrig auf dem Gehweg fahren.
In einer Erschließungsstraße des Wohngebietes kann es anders aussehen. Da sollte die Straßenverkehrsbehörde genau abwägen, ob sie dem Radverkehr den Angebotsradweg als Option nimmt. Im Sinne der Radverkehrsförderung wäre es sinnig, das Angebot aufrecht zu erhalten. Wenn aber der Fussverkehr ohnehin kaum Raum hat, radwegetypische Unfälle äufig sind, sollte erwogen werden, dem Radverkehr die Wahloption zu nehmen.
Das gilt für Altbestand von Hochbordradwegen. Gibt es einen Schutzstreifen (gestrichelte Linie), muss dieser leider entfernt werden, obwohl Schutzstreifen nicht benutzungspflichtig sind. Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) dagegen sind benutzungspflichtig. Daher dürfte bei vorhandenen Radfahrstreifen keine 30-Zone angeordnet werden.

Neubau von Radwegen in einer 30-Zone?

In einer Erschließungsstraße des Wohngebietes oder auf einem Abschnitt einer Veloroute im Verlauf einer Straße einer 30-Zone kann die Schaffung von Radverkehrsanlagen als Angebot sinnreich sein. Das dient der Radverkehrsförderung und bedient die subjektive Sicherheit vieler Radfahrender und derer, die zum Umstieg bewegt werde sollen.
Nach aktueller Rechtslage ist es wohl tatsächlich nicht möglich, Angebotsradwege in einer 30-Zone neu zu schaffen. Zumindest sind nach Wissenstand des Autors solche Radwegeneubauten nicht förderungsfähig (Stand Feb. 2023).

Regionale Beispiele aus der Praxis

  • Rotenhöfer Weg, Rendsburg. Wer stadtauswärts fährt, muß auf der Fahrbahn fahren. Wer stadteinwärts fährt, hat die Wahl zwischen Fahrbahn und Angebotsradweg.
  • An der Hochbrücke, Osterrönfeld. Im Herbst 2022 war die Kombination noch zu sehen, welche nach § 45 Ic StVO unzulässig ist. An einem der schmalen Gehwege der ruhigen Sraße ist mit Zeichen 240 StVO die Benutzungspflicht eines gemeinsamen Fuss- und Radwegs angeordnet, als Zweirichtungsradweg.
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 19. Februar 2023 um 12:26 Uhr