Quizfrage zur Izehoer Chaussee |
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Geschrieben von: TF
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Samstag, den 29. September 2018 um 15:33 Uhr |
C und D folgen der Pflicht aus § 2 StVO mit ihren Fahrzeugen auf der Fahrbahn zu fahren. Dabei stehtÂÂ ihnen 1 m Sicherheitsraum zum Fahrbahnrand, 1,5 m zu parkenden Autos zu. Überholwillige Kfz-Führer müssen die Spur wechseln, um die 1,5 m Mindestseitenabstand beim Überholen einzuhalten. A und F dürfen wegen der in Fahrtrichtung rechts am Gehweg angeordneten Zusatzzeichen "Fahrrad frei" mit langsamer, an den Fußverkehr angepaßter Geschwindigkeit auf dem Gehweg fahren. B und E folgen nicht dem Rechtsfahrgebot. Daher sind sie verbotswidrig als Geisterradler auf dem Gehweg unterwegs.
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 29. September 2018 um 15:53 Uhr |