Quizfrage zu An der Untereider |
Geschrieben von: TF |
Samstag, den 29. September 2018 um 16:35 Uhr |
Viele Betrachter Erkannten sofort den Bereich vor dem Rendsburger Schwimmzentrum. Diskutiert wurde insbesondere das Nebeneinanderfahren. A, A, B und C folgen dem Fahrbahnbenutzungsgebot für Fahrzeuge aus § 2 StVO. Dabei fahren sie zu zweit nebeneinander, wie es der § 2 IV StVO ausdrücklich erlaubt, wenn niemand behindert wird. Da ein Radfahrender allein wegen seiner ca. 0,6 m Breite sowie den zustehenden Sicherheitsräumen von 1 m nach Rechts zum Fahrbahnrand und mindestens 1,5 m zum überholenden Kfz schon eine Spur von rund 3 für sich beansprucht, so daß ein Überholwilliger zwingend die Spur wechseln muß, warum soll die Spur nicht zu zweit nebeneinander genutzt werden? Der Vorteil für den Überholwilligen liegt im kürzeren Überholweg. 4 Radfahrende wie eine Perlenkette aneinandergereiht sind ergeben einen mehr als doppelt so langen Überholweg als 4 Radfahrende, die zu zweit nebeneinanderfahren. |
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 29. September 2018 um 16:40 Uhr |