Quizfrage zu An der Untereider Drucken
Geschrieben von: TF   
Samstag, den 29. September 2018 um 16:35 Uhr


Quiz 2018 Lösung An der Untereider

Viele Betrachter Erkannten sofort den Bereich vor dem Rendsburger Schwimmzentrum. Diskutiert wurde insbesondere das Nebeneinanderfahren.

A, A, B und C folgen dem Fahrbahnbenutzungsgebot für Fahrzeuge aus § 2 StVO. Dabei fahren sie zu zweit nebeneinander, wie es der § 2 IV StVO ausdrücklich erlaubt, wenn niemand behindert wird. Da ein Radfahrender allein wegen seiner ca. 0,6 m Breite sowie den zustehenden Sicherheitsräumen von 1 m nach Rechts zum Fahrbahnrand und mindestens 1,5 m zum überholenden Kfz schon eine Spur von rund 3 für sich beansprucht, so daß ein Überholwilliger zwingend die Spur wechseln muß, warum soll die Spur nicht zu zweit nebeneinander genutzt werden? Der Vorteil für den Überholwilligen liegt im kürzeren Überholweg. 4 Radfahrende wie eine Perlenkette aneinandergereiht sind ergeben einen mehr als doppelt so langen Überholweg als 4 Radfahrende, die zu zweit nebeneinanderfahren.
E und F fahren ordnungswidrig auf dem Gehweg. Dabei gefährden sie sich und andere.
D ist ein zu Fuß Gehender. Er schiebt sein Fahrzeug auf dem breiten Gehweg. Wäre der Gehweg schmaler, so daß D andere zu Fuß Gehende behindert, müßte er nach § 25 II StVO sein Fahrrad am rechten Rand der Fahrbahn schieben.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 29. September 2018 um 16:40 Uhr