OLG Schleswig: Unfallopfer trägt Mitschuld wegen fehlenden Helmes |
Geschrieben von: Torben Frank |
Montag, den 17. Juni 2013 um 17:32 Uhr |
(TF) Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Schleswig, trägt ein Radfahrer, der keinen Helm trägt, eine Mitschuld an der Schwere der Verletzung. Im vorliegenden Fall war eine Radfahrerin auf dem Weg zur Arbeit "gedoort" worden - die Autotür wurde unachtsam geöffnet -, sie stürzte und schlug mit dem Kopf auf. Die Schwere der Verletzungen des Unfallopfers hätten nach Ansicht des OLG Schleswig gedämpft werden können, wenn die Frau einen Fahrradhelm getragen hätte. (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05.06.2013., Aktenzeichen: 7 U 11/12) Vermeidbarer UnfallWie läßt es sich vermeiden, eine Tür "einzufangen"? Im Vortrag "Sicher Radfahren" von ADFC und Bundesverkehrsministerium werden 0,75 bis 1,5 m Sicherheitsabstand zu parkenden Autos empfohlen. Einige Gerichte sprechen Radfahrern eine Mitschuld zu, wenn sie wegen eines zu geringen Seitenabstandes "in eine sich öffnende Autotür fuhren. Wer auf einem Radweg unterwegs ist, sollte bedenken, daß er den Gehweg nicht mitbenutzen darf. Die Fahrt auf der Fahrbahn ist innerorts ohnehin sicherer, wie alle seriösen Studien belegen. Kommentar(TF) Das Urteil ist rechtstaatlich bedenklich. Denn das Opfer wird zum Mittäter gemacht, obwohl es gegen keine Norm verstoßen hat. Das Fehlverhalten des Autofahrers ist ursächlich für die Verletzung, auch für die Schwere der Verletzung, nicht der fehlende Helm. Es ist die Blindheit und Verantwortungslosigkeit deutscher Autofahrender, die zu solchen Unfällen führt. "Übersehen" heißt es dann in der Pressemeldung zum Unfall. Das Urteil hebelt auch die Gewaltenteilung aus. Denn über eine Helmpflicht darf nur die Legislative entscheiden bzw. eine durch die Legislative ermächtigte Exekutive. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht - immerhin die oberste Instanz im Land - führt de facto eine Fahrradhelmpflicht ein. Amts- und Landgerichte werden sich in der Schadenersatzfrage nach Unfällen mit Kopfverletzungen nun an diesem Urteil orientieren. Etwas gelassener sieht der Autor Malte Hübner (ADFC Wedel) auf radverkehrspolitik.de dieses Urteil. NachtragDer ADFC unterstützt die Revision. Der Bundesgerichtshof wird sich also noch einmal mit dem Thema beschäftigen. |
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 19. Juni 2013 um 02:27 Uhr |