Novelle des § 67 StVZO ein Reinfall |
Geschrieben von: Torben Frank |
Freitag, den 05. Juli 2013 um 17:07 Uhr |
(TF) Der Bundesrat hatte heute über den Antrag des Landes Niedersachsens zum § 67 StVZO entschieden. Niedersachsen wolle Akkulampen mit Restfüllstandsanzeige am Fahrrad erlauben. Haken war, daß es so etwas am Markt nicht gibt. Eigentlich war die Idee gut, eine Batteriebeleuchtung für Fahrräder zuzulassen. Denn bisher gilt außer für "Rennräder unter 11 kg" eine Dynamopflicht. Niedersachsen prischt unnötig vor. Denn im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums forscht gerade die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zum Thema. In Kraft ist die Regelung noch nicht. Die Bundesregierung muß noch zustimmen Beschluß des Bndesrates im PDF-Format |
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 05. Juli 2013 um 21:24 Uhr |