Ist Radfahren auf einem Zebrastreifen verboten? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Dienstag, den 03. Dezember 2013 um 13:21 Uhr

(TF) In der letzten Zeit gab es in den Medien infolge einer Pressemitteilung des ACE Falschmeldungen zum Thema Benutzung eines Zebrastreifens als Radfahrender. Auf radverkehrspolitik.de erklärt Malte Hübner den wahren Sachverhalt und untersucht anhand der Quellen, wie es zu den Falschmeldungen kommen konnte.

Die Benutzung eines Fußgängerüberweges ist natürlich auch Radfahrenden gestattet. Das gilt wie an jeder anderen Stelle der Fahrbahn, daß die Fahrbahn gequert werden darf. Nur haben Fahrzeugführer, welche Radfahrende sind, nicht die den Fußgängern eingeräumten Vorrangrechte auf dem Fußgängerüberweg.Und natürlich müssen Radfahrende an einem Zebrastreifen den Fußgänger Vorrang gewähren, wenn sie auf der Fahrbahn fahren. Auf dem Radweg gilt das auch, wenn die Markierungen auch auf dem Radweg vorhanden sind. Ein Beispiel für durchläufige Markierungen auch auf der Radverkehrsanlage findet sich auf dem Gelände des RONDO Einkaufszentrums in Büdelsdorf. Nur auf der Fahrbahn, aber nicht auf dem Radweg gibt es Markierungen in der Eckernförder Straße. Hier könnte ein unachtsamer Fußgänger, der von einem Radfahrenden auf dem Radweg angefahren wird, durchaus die Schuld zugesproche werden. Allerdings ist es auch möglich, daß dem vorrangberechtigten Radfahrenden eine Schuld konstruiert wird. Daher solte da sehr, auf dem Radweg sehr vorsichtig gefahren werden.

https://www.radverkehrspolitik.de/der-fussgaengerueberweg-und-der-ace-ein-erklaerungsversuch/

 

© ADFC 2010