Was gilt in einer Fahrradstraße? Drucken E-Mail

Fahrradstraße

Derzeit gibt es in unserer Region zwei Fahrradstraßen: Moltkestraße und Wehrautal in Rendsburg. Welche Regeln gelten dort?

Zuerst einmal sind Fahrradstraßen Straßen, in denen die Fahrbahn allein dem Radverkehr gewidmet ist. Kraftfahrzeuge dürfen dort nicht fahren, es sei denn, ein Zusatzzeichen erlaubt Kraftfahrzeugverkehr in der Fahrradstraße. Dann sind Kraftfahrzeuge dort nachrangig unterwegs und werden nur geduldet. Fußverkehr kann nur stattfinden, wenn Gehwege vorhanden sind.

- Radfahrende dürfen explizit zu zweit Nebeneinanderfahren.
- Der Radverkehr hat Vorrang gegenüber geduldeten Fahrzeugarten.
- Die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge in einer Fahrradstraße ist 30 km/h.
- Es gilt das Rechtsfahrgebot, also die jeweils in Fahrtrichtung rechte Spur muß genutzt werden.
- Es gelten an Einmündungen die allgemeinen Vorfahrtsregeln, Rechts-vor-Links  oder durch ein Verkehrszeichen angeordnet.

Aus § 1 StVO läßt sich durchaus herleiten, daß auch geduldeten Fahrzeugarten das Überholen ermöglicht werden muß.

Quellen, weiterführende Literatur und Hinweise

- Straßenverkehrsordnung (StVO)

- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)

- Fahrradstraße, wikipedia.de

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 06. April 2015 um 11:22 Uhr
 

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