TOP: Zügige Korrektur falscher Baustellenbeschilderung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Mittwoch, den 19. März 2014 um 13:18 Uhr

(TF) Was soll das? Das war die Frage, die sich manchem Radfahrenden stellte, der in der Eckernförder Straße unterwegs war. An einer Baustelle verbietet seit ein paar Tagen Zeichen 254 StVO "Verbot für Radfahrer" den Radvverkehr in der Eckernförder Straße zwischen der Kreuzung mit Gerhardstraße und Flensburger Straße bis zur Einmündung der Vinzierstraße.

Bausttenbeschilderung Eckernförder Straße RD

Offensichtlich soll der bisherige Radweg für den Radverkehr gesperrt werden, um hilfsweise als Gehweg zu dienen. Es handelt sich um eine temporäre Beschilderung für die Dauer der Baustelle. Offensichtlich hat die Bauleitung willkürlich Verkehrszeichen aufgestellt, ohne sich der Bedeutung bewußt zu sein.
Eine Nachfrage beim "Fachdienst III/6 - Ordnung und Verkehr" der Stadtverwaltung, welcher in Rendsburg als Straßenverkehrsbehörde fungiert, gibt Gewissheit. Das weittragende Zeichen 254 war für die Baustelle nicht angeordnet worden. Zeichen 239 sollte darauf hinweisen, daß Radfahrende vom Radweg ausgesperrt sind und der Radweg vorübergehend ein Fußweg ist. Die Bauleitung muß das ändern.

Radfahrende müssen hier nun auf der Fahrbahn fahren, wo sie ohnehin am sichersten unterwegs sind. Wer schiebt, muß es angesichts des schmalen provisorischen Gehweges unter Umständen nach § 25 II StVO am rechten Rand der Fahrbahn machen.
Ob sich die Auffahrt auf das kurze Stück Radweg zwischen Einmündung der Vinzierstraße und Büdelsdorf noch lohnt, muß jeder für sich selbst entscheiden. Theoretisch ist dort mit Zeichen 241 noch eine Benutzungspflicht angeordnet. Der Radweg entspricht aber nicht dem Stand der Technik. Auf Büdelsdorfer Seite in der westlichen Hollerstraße wurde keine Radwegebenutzungspflicht angeordnet. Dort fährt der Radverkehr regulär auf der Fahrbahn und darf wahlweise den gefährlichen Radweg nutzen.

In der Gegenrichtung auf Höhe der Einmündung der Vinzierstraße wirkt das Zeichen 254 ohnehin deplatziert. Die Benutzung des Radweges in Fahrtrichtung links ist ohnehin verboten. Mit einem Zeichen 239 StVO ist der Sinn aber erkennbar.

Blick von der Einmündung der Vinzierstraße

Vielen Dank der Stadtverwaltung für die schnelle Reaktion und Aufklärung!

Update:

Am Mittwochabend war die Beschilderung korrigiert.

 

korrigiertKorrigiert

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 22. März 2014 um 23:14 Uhr
 

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