TOP: Zügige Korrektur falscher Baustellenbeschilderung |
Geschrieben von: Torben Frank |
Mittwoch, den 19. März 2014 um 13:18 Uhr |
(TF) Was soll das? Das war die Frage, die sich manchem Radfahrenden stellte, der in der Eckernförder Straße unterwegs war. An einer Baustelle verbietet seit ein paar Tagen Zeichen 254 StVO "Verbot für Radfahrer" den Radvverkehr in der Eckernförder Straße zwischen der Kreuzung mit Gerhardstraße und Flensburger Straße bis zur Einmündung der Vinzierstraße. Offensichtlich
soll der bisherige Radweg für den Radverkehr gesperrt werden, um
hilfsweise als Gehweg zu dienen. Es handelt sich um eine temporäre
Beschilderung für die Dauer der Baustelle. Offensichtlich hat die
Bauleitung willkürlich Verkehrszeichen aufgestellt, ohne sich der
Bedeutung bewußt zu sein. Radfahrende
müssen hier nun auf der Fahrbahn fahren, wo sie ohnehin am sichersten
unterwegs sind. Wer schiebt, muß es angesichts des schmalen
provisorischen Gehweges unter Umständen nach § 25 II StVO am rechten
Rand der Fahrbahn machen. In der Gegenrichtung auf Höhe der Einmündung der Vinzierstraße wirkt das Zeichen 254 ohnehin deplatziert. Die Benutzung des Radweges in Fahrtrichtung links ist ohnehin verboten. Mit einem Zeichen 239 StVO ist der Sinn aber erkennbar. Vielen Dank der Stadtverwaltung für die schnelle Reaktion und Aufklärung! Update: Am Mittwochabend war die Beschilderung korrigiert.
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 22. März 2014 um 23:14 Uhr |