Ein Blick auf die Unfälle der letzten Wochen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Mittwoch, den 30. Juli 2014 um 15:23 Uhr

(TF) Radfahren ist eigentlich eine sehr sichere Fortbewegungsart. Dennoch geschehen Unfälle, vor allem aufgrund von Fehlverhaltens, meist durch Mißachtung des Vorrangs durch Autofahrende. Das ist der radwegetypische Unfall. Bei Fremdbeteiligung ist in der Mehrzahl der Fälle der Autofahrende schuld. Die meisten Unfälle von Radfahrenden sind Alleinunfällen.

Am 8. Juli geschah ein bemerkenswerter Unfall in der Izehoer Chaussee. Ein aus dem Westpreußenweg linkseinbiegender Radfahrender "übersah" ein Auto. Bemerkenswert ist nun, daß die Pressestelle der Polizeidirektion Neumünster in diesem Falle klar anspricht, daß der Radfahrende den Vorrang des Corsa mißachtet hatte. Wäre der Radfahrende das Opfer gewesen, wäre dessen Vorrangrecht nicht erwähnt worden, wie bei vielen radwegetypischen Unfällen zu lesen ist.
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/47769/2779502/pol-nms-rendsburg-vorfahrt-missachtet-radfahrer-schwer-verletzt/rss 

Am 30. Juni wurde ein Radfahrender in der Schleswiger Chaussee Opfer einer radwegetypischen Situation. Vorrangberechtigt fuhr er auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg, einer unaufmerksamen Golf-Fahrerin konnte er noch ausweichen, aber er stieß mit einem unbeteiligtem Polo zusammen. Die Golf-Fahrerin ist hier mutmaßlich Unfallverursacherin, da sie beinahe den radwegetypischen Unfall verursacht hätte. In der Schleswiger Chaussee ist der Radweg zwischen Shell und Hollesenstraße nicht benutzungspflichtig. Daher empfiehlt sich die Fahrt auf der Fahrbahn, um derartige radwegetypische Konflikte zu vermeiden.
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/47769/2774026/pol-nms-rendsburg-zwei-leichtverletzte-nach-unfaellen/rss

Am 18. Juni gab es einen Unfall in der Materialhofstraße. Dort gibt es gar keinen Radweg, sondern nur Gehwege neben der Fahrbahn. Das Unfallopfer hatte also mutmaßlich zwei Fehler gemacht. Zum einen fuhr es wohl ordnungswidrig auf dem Gehweg, dazu in der gefährlicheren Variante linksseitig. Dennoch war der Autofahrende nach häufiger Rechtsprechung wartepflichtig.
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/47769/2764898/pol-nms-rendsburg-radfahrerin-leicht-verletzt/rss 

 

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