Flop: Verbotene Kombination in Osterrönfeld |
Geschrieben von: TF |
Mittwoch, den 25. März 2015 um 11:59 Uhr |
Obwohl die zuständige Kreisverwaltung mehrmals auf diesen Mißstand hingewiesen worden war, besteht weiterhin eine verbotene Kombination von Verkehrzeichen wie auf diesem älteren Photo zu sehen ist. Das Bild wurde von der Dorfstraße in Osterrönfeld mit Blick in die Straße An der Hochbrücke aufgeommen. Eine Anordnung einer 30-Zone ist nach § 45 Ic StVO dort verboten, wo eine Radwegebenutzungspflicht für notwendig erachtet wurde. |
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. März 2015 um 12:00 Uhr |