Gewinnspiel 2015: Frage 3 E-Mail

Welcher dieser Radfahrer verhält sich richtig?

Das folgenden Bild entstand in der Denkerstraße in Rendsburg. Die Denkerstraße hat streckenweise Gehwege zu beiden Seiten.


Mögliche Lösungen:

a) Nur die Radfahrende A (bei angepaßter Geschwindigkeit) verhält sich korrekt.

b) Keiner der Radfahrenden A, B und C verhält sich regelkonform.

c) A (bei angepaßter Geschwindigkeit) , B und C verhalten sich  korrekt.

d) Nur die Radfahrenden B und C verhalten sich korrekt.


Lösung

Die richtige Antwort bietet c). Denn alle drei verhalten sich korrekt. B und C folgen dem Fahrbahnbenutzungsgebot für Fahrzeuge aus § 2 StVO. Die Tangenten sind weder Stadtautobahnen noch Kraftfahrstraßen. Nur die Überquerung der Dresdner Brücke ist mit dem Fahrrad verboten, da dort ein Zeichen 254 ("Verbot für Radfahrer") steht. Radfahrende müssen also unten am ZOB entlangfahren. Ebenso sperrt ein Zeichen 254 An der Bleiche für den Radverkehr. Der Gehweg wurde mit Zusatzzeichen "Fahrrad frei" für Radfahrende mit an den Fußverkehr angepaßter Geschwindigkeit freigegeben. Daher verhält sich auch A regegerecht.

 

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