Allgemeine Radwegebenutzungspflicht ab 1. April 2022 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Freitag, den 01. April 2022 um 12:22 Uhr


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(TF) Eine wichtige Änderung im Verkehrsrecht ergibt sich seit heute. Mit blick auf die Krise in der Automobilindustrie und die Rentenkasse hat das Bundesverkehrsministerium die 1998 wegen des radwegetypischen Unfallgeschehens aus der StVO gestrichene Allgemeine Radwegebenutzungspflicht wiedereingeführt. Bundeswirtschaftsminister Lindner hatte sich aufgeregt, weil er mit seinem Porsche 400 m mit 23 km/h hinter einem adfahrenden hinterhertuckern musste. Wegen Gegenverkehr konnte er nicht überholen. Bundesverkehrsminister Wissing hatte ähnliche Erfahrungen machen müssen, deshalb sofort und unbürokratisch gehandelt. Unter Umgehung des Bundesrats wurde per Notverordnung eine ab heute geltende Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung in Kraft gesetzt. Es gilt eine allgemeine Radwegebenutzungspflich ab dem 1. Aprill 2022. Was wie ein Radweg aussieht, ist nach der Verwaltungsvorschrift zu dieser Notverordnung wie ein Radweg zu behandeln. Auf Gehwegen gelte Schrittgeschwindigkeit. In vielen Regionen Deutschlands sei der "ökostalinistische Quatsch, Radfahren komfortabel und sicher zu gestalten" ohnehin nie umgesetzt worden. Die Streichung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht hatte sich ohnehin nie herumgesprochen. Die Radfahrenden führen ohnehin auf Gehwegen, also sei es ohnehin nur eine Legalisierung der Realität, wenn das nun verpflichtend würde", wird ein hoher Beamter zitiert. Veränderungen gäbe es nun nur für die etwa 10 % der Radfahrenden, welche schnell und zügig mitten auf der Straße führen. Diese sollten sich eben ein Auto kaufen, wenn sie schnell vorankommen wollten. Außerdem wäre ein hoher Kraftstoffverbrauch wichtig, um die Kurse von Rheinmetall hochzuhalten.


Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 01. April 2022 um 23:47 Uhr
 

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