FLOP: Radweg der K 2 zwischen Holzbunge und Bünsdorf PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Mittwoch, den 27. März 2024 um 19:31 Uhr

(TF) Zuerst einmal ist es gut, dass ein Radweg gebaut wurde. Zwar war er objektiv nicht notwendig, dort fahren seit Jahrzehnten Radfahrende ohne Probleme im Mischverkehr, im Hinblick auf das subjektive Sicherheitsempfinden möglicher Umsteiger auf das Fahrrad sowie Radverkehrsförderung ist es gut. In der Ausführung gibt es jedoch derart gravierende Defitizite, dass der neue Radweg der K 2 leider kein "Top" bekommen kann. Positive (+) und negative (-) Aspekte werden hier mal nachfolgend aufgezählt.

+ Der gemeinsame Fuss- und Radweg erfüllt in der Breite den Stand der Technik.
+ Der Untergrund rollt sich recht gut.

- Extrem viele Senken und Steigungen, zum Teil unter Fahrbahnniveau, hohes Blenderisiko schon durch Abblendlicht, ausgerechnet an Ausblickstellen auf den Wittensee unter Fahrbahnniveau. Im letzten Winter war der Radweg gesperrt, weil in den Senken Wasser stand.
- Ohne Notwendigkeit Benutzungspflicht entgegen § 45 StVO (Z. 240 StVO statt Sinnzeichen nach VwV-StVO zu § 2 Rn. 38a).
- Es fehlen die Führungsmarkierungen am Rand (Stand März 2024).
- Von Badestelle Sande Auffahrt extrem schmal wegen Bushaltestelle, Sturzrisiko, ungeeignet für Begegnungsverkehr oder Spezialfahrräder.
- Die einzige Stelle, wo es in den letzten Jahren einen Unfall gab, ist im Ort Bünsdorf gelegen, dort sollen Radfahrende hindurchfahren. Der gemeinsame Fuss- und Radweg endet vor Bünsdorf abrupt; es gibt keine stetige zumutbare und sichere Führung des Radverkehrs.

Gerade die vielen Senken werden von Radfahrenden stak kritisiert. Die Einen missen den Blick auf den Wittensee, wenn der gemeinsame Fuss- und Radweg unter Fahrbahnniveau versinkt. Der Radweg verläuft auf der vom Wittensee abgewandten Seite. Großeltern und Eltern beklagen sich, dass diese Höhenmeter insbesondere für Kinder anstrengend seien. Es ist fraglich, ob eine anstrengende Strecke Anklang findet. Im Fazit muss also festgehalten werden, dass die Ausführung für Radverkehrsförderung ungeeignet ist.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 27. März 2024 um 21:13 Uhr
 

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